

Blekendorf (t). In einer Geflügelhaltung in der Gemeinde Blekendorf wurde am 9. Oktober der Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt. Um den Ausbruchsbestand ist eine Sperrzone einzurichten, die aus einer inneren Schutzzone mit einem Mindestradius von drei Kilometern und einer äußeren Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern besteht. Die Schutz- und Überwachungszonen erstrecken sich neben dem Kreis Plön auch auf Teile des Kreises Ostholstein.
Der Sperrbezirk umfasst Teile der Gemeinde Blekendorf und Kletkamp. Die Überwachungszone schließt außerdem die Gemeinden Helmstorf, Högsdorf, Hohwacht, Kirchnüchel und Lütjenburg als auch die Gemeindeteilgebiete von Behrensdorf, Dannau, Giekau, Klamp, Panker und Rantzau ein.
Folgende Seuchenbekämpfungsmaßnahmen gelten für die Schutz- und die Überwachungszone: Anzeigepflicht des Tierbestandes, Absonderung zum Schutz vor dem Kontakt mit Wildvögeln und Einträgen sowie Aufstallungsgebot, Verbringungsverbot von Vögeln, Eiern, Bruteiern und sonstigen Erzeugnissen, die von Geflügel stammen.
Zudem müssen Maßnahmen zur Biosicherheit eingehalten werden. Auch sind Veranstaltungen mit gehaltenen Vögeln, insbesondere Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art verboten. Die Allgemeinverfügung gilt ab morgen bis zur Aufhebung. Verstöße gegen die angeordneten Maßnahmen können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu 30.000 Euro geahndet werden. Auf der Homepage www.kreis-ploen.de sind die Allgemeinverfügung sowie die Karten der Abgrenzung der Gebiete abrufbar.
Die Veterinärabteilung weist auch noch einmal auf die grundsätzliche Pflicht zur Anzeige von Geflügelhaltungen gemäß § 26 Viehverkehrsverordnung und § 2 der Geflügelpestverordnung hin. Bisher nicht gemeldete Geflügelhalter werden aufgefordert, sich kurzfristig bei der Veterinärabteilung zu melden und ihre Geflügelbestände dort per E-Mail an vetabt@kreis-ploen.de zu melden.