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Petra Remshardt

Neuer Bußgeldkatalog

Neustadt in Holstein. Die Verkehrsüberwachung der Stadt Neustadt informiert darüber, dass am 9. November der neue bundeseinheitliche Bußgeldkatalog in Kraft getreten ist. Für Autofahrer gibt es deutliche Verschärfungen. Konkret drohen beispielsweise höhere Bußgelder für unberechtigtes Parken auf Parkplätzen für Schwerbehinderte (55 statt bislang 35 Euro). Das verbotswidrige Parken auf Geh-/Radwegen, das nun unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken/Halten in zweiter Reihe wird künftig mit bis zu 70 Euro bestraft (sowie gegebenenfalls ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg). Aber auch die Ahndung nicht ganz so schwerwiegenden Verstöße, wie Parkscheibe oder Parkschein nicht ausgelegt beziehungsweise die Überschreitung der Parkzeit beginnt neuerdings laut bundeseinheitlichem Bußgeldkatalog bei 20 statt bislang 10 Euro.
Die Verkehrsüberwachung der Stadt Neustadt ist an die vorgegebene Gesetzgebung und deren Umsetzung gebunden; insofern mindert eine noch größere Aufmerksamkeit im Straßenverkehr das Risiko, sich Verwarngelder und andere Sanktionen einzuhandeln. (red)


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