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Gesche Muchow

OH: 7-Tage-Inzidenz liegt über 35

Mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 werden in Kürze neue Regeln in Kraft treten.

Mit der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz von 35 werden in Kürze neue Regeln in Kraft treten.

Bild: Gesche Muchow

+++ Strengere Corona-Regeln gelten nur für Timmendorfer Strand +++
22. Oktober, 18 Uhr/Eutin.
Die Kreisverwaltung gibt bekannt, dass aufgrund der Überschreitung der 7-Tage-Inzidenz eine neue Allgemeinverfügung gelte, die strengere Corona-Regeln beinhalte. "Im Wesentlichen ist der Anstieg der Fallzahlen auf ein größeres Ereignis in Timmendorfer Strand zurückzuführen. Gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium ist das Infektionsgeschehen als auf eine Region eingrenzbar bewertet worden. Deshalb ist das Maßnahmenpaket aus dem Erlass nur für den Ort Timmendorfer Strand umzusetzen", so die Pressesprecherin des Kreises Carina Leonhardt.
 
Ostholstein. Am heutigen Donnerstag  (22. Oktober) liegt die 7-Tage-Inzidenz erstmals in Ostholstein über dem ersten Grenzwert von 35. Zwar gilt ein Landkreis erst ab dem Inzidenzwert von 50 als inländisches Hochinzidenzgebiet, doch bereits ab dem Wert von 35 gelten andere Corona-Regeln als bisher (der reporter berichtete)
 
Das Land macht Einschränkungen von den aktuellen Infektionszahlen abhängig.
 
Das sind die neuen Regelungen:
Mit zwei neuen Erlassen legt die Landesregierung Einschränkungen für den Fall fest, dass die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen – die sogenannte 7-Tage-Inzidenz – in den Kreisen und kreisfreien Städten 35 beziehungsweise 50 überschreitet. Welche Regelungen greifen, ist aber auch davon abhängig, ob das Virus tatsächlich in der Bevölkerung zirkuliert oder ob sich der Ausbruch etwa auf eine Einrichtung beschränkt. Dabei bewerten die Kreise und kreisfreien Städte die Situation immer in Absprache mit dem Gesundheitsministerium.
 
Anpassungen bei Überschreitung der Grenzwerte
 
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 35 gelten unter anderem folgende Regelungen:
 
• Maskenpflicht überall dort, wo Menschen länger und/oder dichter zusammen kommen, etwa auf Märkten, belebten Plätzen und Einkaufsstraßen.
 
• In der Gastronomie eine Sperrstunde von 23 Uhr bis 6 Uhr des Folgetags.
 
• Beschränkungen für Veranstaltungen, dazu zählen auch private Feiern. Hier gilt: Ab einem Inzidenzwert von 35 dürfen im öffentlichen Raum maximal 25, im privaten Raum höchstens 15 Personen an einer Feier teilnehmen.
 
Bei einer 7-Tage-Inzidenz von mehr als 50 gilt ergänzend zu den oben genannten Regelungen:
 
• Zwischen 23 Uhr und 6 Uhr des Folgetags dürfen Gaststätten, Tankstellen oder beispielsweise Supermärkte keinen Alkohol verkaufen.
 
• Weitergehende Kontaktbeschränkungen. Hier gilt dann: Überschreitet der Inzidenzwert die Zahl 50, sind maximal zehn Gäste im öffentlichen Raum erlaubt, im privaten Raum dürfen dann maximal zehn Personen aus höchstens zwei Hausständen zusammen feiern.
 
Die Umsetzung der neuen Regeln liegt in der Verantwortung der Kreise und kreisfreien Städte, sofern diese die Grenzwerte überschreiten. Darüber hinaus sind sie verpflichtet, die Einhaltung stärker zu kontrollieren.
 
Landrat Reinhard Sager hat für den 23. Oktober eine Pressekonferenz anberaumt, in der er über die neuen Maßnahmen und die Handhabung des Infektionsgeschehens in Ostholstein informieren wird. Diskutiert wird derzeit unter anderem darüber, ob die strengeren Corona-Regeln nur für die „Corona-Hot-Spots“, wie Timmendorfer Strand gelten sollen oder ob sie für das gesamte Kreisgebiet Anwendung finden werden.
 
Alle Neuigkeiten zu diesem und anderen Themen erhalten Sie im reporter, tagesaktuell auf www.der-reporter.de, in unserem Online-Liveticker und natürlich über unseren Newsletter. (red/gm)


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