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Alexander Baltz

Modellregion „Innere Lübecker Bucht“ wird zum 16. Mai beendet

"Uneinheitliche Regelungen an der Ostseeküste machen keinen Sinn", so der Landrat.

"Uneinheitliche Regelungen an der Ostseeküste machen keinen Sinn", so der Landrat.

Lübecker Bucht. Die ab dem 17. Mai geltende Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein sieht für viele Bereiche Öffnungs- und Lockerungsschritte vor.
 
Aus diesem Grund wird der Kreis Ostholstein seine „Allgemeinverfügung über Ausnahmen von den Ge- und Verboten der Corona-BekämpfungsVO für das touristische Modellprojekt Innere Lübecker Bucht vom 7. Mai“ zum 16. Mai aufheben.
 
 
Diese Allgemeinverfügung erlaubt Ausnahmen von der zurzeit geltenden Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein für die am Modellprojekt teilnehmenden Kommunen und Betriebe. So waren in der Modellregion „Innere Lübecker Bucht“ beispielsweise touristische Beherbergungen oder Gastronomie im Innenbereich unter bestimmten Bedingungen und Voraussetzungen möglich. Da die ab 17. Mai geltende Corona-Bekämpfungsverordnung diese Lockerungen und Öffnungen nun für das gesamte Bundesland Schleswig-Holstein ermöglicht, ist eine Beschränkung dieser Maßnahmen nur auf die Modellregion nicht mehr erforderlich.
 
 
„Uneinheitliche und unterschiedliche Regelungen an der Ostseeküsten machen keinen Sinn. Zudem wollen wir vermeiden, dass für Betriebe des Modellprojektes gegebenenfalls strengere Regelungen gelten als für Betriebe, die nicht Teil des Modellprojektes sind und daher unter die grundsätzlichen Regelungen der Corona-Bekämpfungsverordnung fallen“, so Landrat Reinhard Sager. (red)


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