Petra Remshardt

Änderung der Verkehrsführung im Zentrum

Scharbeutz. Ab dem 10. April diesen Jahres werden die Gemeindestraßen „Möwenberg“ und „Badeweg“ als sogenannte „unechte“ Einbahnstraßen ausgewiesen. Die Einfahrt in den Möwenberg vom Hamburger Ring (Bundesstraße 76) kommend ist dann nur noch bis zu den dortigen Zufahrten des öffentlichen Parkplatzes möglich. Im Badeweg wird in Höhe der Ostseestraße „bergauf“ ein Einfahrtsverbot ausgewiesen.
Eine Einfahrt in den Möwenberg und den Badeweg ist dann nur noch über die Seestraße und den einmündenden Straßen möglich. Radfahrer sind von der „unechten“ Einbahnstraße nicht betroffen. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass durch diese Regelung keine Fahrtrichtung in den Straßen vorgeschrieben wird, sondern nur die Einfahrt geregelt wird. Dies bedeutet, dass in den Straßen auch Gegenverkehr herrscht.
Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich auf die neue Verkehrssituation einzustellen. Mit dieser Verkehrsführung, die zunächst einmal versuchsweise bis Ende Juni 2017 erprobt wird, soll eine Entlastung des Scharbeutzer Ortskerns, insbesondere den Durchgangsverkehr in der Hauptverkehrszeit zu unterbinden beziehungsweise zu verlagern, angestrebt werden. Vor Ort wird durch entsprechende Beschilderung auf die geänderte Verkehrsführung hingewiesen. (red)


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