

Lensahn. Die Lensahner Wasserbetriebe versenden die Vordrucke zur Ablesung der Wasserzähler ab dem 15. Dezember. Es wird gebeten, die Ablesung und Mitteilung der Zählerstände bis zum 31. Dezember 2021 vorzunehmen, um die Abgaben-/Gebührenbescheide für 2021 erstellen zu können. Sollten Zählerstände bis zum 7. Januar 2022 nicht vorliegen, erfolgt gemäß der Beitrags- und Gebührensatzung der Lensahner Wasserbetriebe zur Wassersatzung deren Schätzung.
Es besteht auch die Möglichkeit der Online-Übermittlung der Zählerstände unter www.lensahn.de, Rubrik Bürger/Lensahner Wasserbetriebe. Für Fragen und weitere Informationen steht Frau Birckigt unter Tel. 04363/50835 gerne zur Verfügung. (red)