

Neustadt. Familien mit kleinen Einkommen stärken und faire Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe für Kinder schaffen - das sind die Ziele des „Starke-Familien-Gesetzes“, das bereits seit dem 1. Juli gilt.
Zum Start einer kreisweiten Informationskampagne zu den Verbesserungen durch das „Starke-Familien-Gesetz“ übergab die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister der Finanzen, Bettina Hagedorn, am vergangenen Donnerstag 700 Euro an den Kinderschutzbund Ostholstein (DKSB) in Neustadt. Das Geld stammt aus dem Verkauf von 35 „Werner-Plakaten“ aus dem Jahr 2013 und soll dem weiteren Aufbau des Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrums, Vor dem Kremper Tor 21b, zugutekommen sowie einen wichtigen Beitrag zur Integrationsförderung vor Ort leisten. Der Kinderschutzbund Ostholstein plant, in diesem Zentrum die Begegnung zwischen Menschen mit und ohne Migrationshintergrund durch Integrationskurse, mehrsprachige Gesprächskreise und die Beratung in lebenspraktischen Fragen durch ein Team aus Sozialpädagoginnen und Fremdsprachenkorrespondentinnen zu fördern.
In diesem Zusammenhang wies Bettina Hagedorn gemeinsam mit DKSB-Geschäftsführer Martin Liegmann, Fachbereichsleiter Matthias Thoms und Leiterin des Interkulturellen Bildungs- und Begegnungszentrums Larisa Sharapova darauf hin, dass mit dem „Starke-Familien-Gesetz“ im Juli der Kindergeldzuschlag erhöht, das Antragsverfahren vereinfacht und die damit zusammenhängenden Leistungen für Kinder ausgebaut worden sind. Vielen Bedürftigen sei das allerdings gar nicht bewusst: „Gemeinsam mit dem Kinderschutzbund will ich dazu beitragen, dass jetzt möglichst alle Familien Hilfe beim Antrag erhalten und diese Leistungen für Ihre Kinder in Anspruch nehmen“, erklärte Bettina Hagedorn im Gespräch mit dem reporter.
Das Gesetz unterstützt jene Familien und Alleinerziehenden, die zwar arbeiten gehen, bei denen das Geld aber trotzdem nicht für den Bedarf der Kinder reicht.
„Familien, die künftig den Kindergeldzuschlag erhalten, werden überall in Deutschland von den Kitagebühren befreit, erhalten ein kostenfreies Mittagessen in Schule oder Kita sowie eine kostenfreie Schülerbeförderung. Außerdem gehören die kostenlose Förderung bei Leistungsschwäche, ein auf 150 Euro erhöhtes „Schulstarterpaket“ und die Mitgliedschaft in Vereinen und Verbänden sowie die Kostenübernahme für Ausflüge in Schule und Kita zum möglichen Leistungsumfang“, so Hagedorn weiter. Ein Antrag für den Kinderzuschlag kann bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit gestellt werden. Nähere Informationen online auf www.bmfsfj.de. (ab/red)