

Man lernt nie aus - in diesem Spruch steckt gerade in Bezug auf die Arbeitswelt viel Wahres. Das in der Ausbildung erworbene Wissen veraltet irgendwann, ständig kommt Neues hinzu. Immer wieder werden in der sich verändernden Gesellschaft neue technische, organisatorische oder kommunikative Kompetenzen gefordert, um am Puls der Zeit zu bleiben. Mit dem Recht auf Bildungsurlaub fördert der Staat die Initiative von Angestellten zum lebenslangen Lernen.
Das Gehalt läuft weiter
Beim Bildungsurlaub handelt sich um eine gesetzlich geregelte, bezahlte Freistellung im derzeitigen Job, um sich weiterzubilden. Arbeitnehmer in fast allen Bundesländern haben Anspruch darauf. Nur in Bayern und Sachsen fehlt bislang eine entsprechende Regelung. Fünf Tage Bildungsurlaub jährlich stehen den meisten Vollzeitbeschäftigten zu, in Teilzeit anteilig, und das jedes Jahr aufs Neue. Arbeitgeber zahlen in dieser Zeit weiterhin Gehalt, die Seminarkosten tragen die Beschäftigten.
Sprachen, IT und mehr
Der Bildungsurlaub dient der Weiterbildung, die berufsspezifisch sein kann, aber nicht zwingend sein muss. „Es gibt eine große Vielfalt an Kursen - von Sprachtrainings bis zu Seminaren zu Klimawandel, IT oder Stressbewältigung“, erklärt Simone Singer von www.bildungsurlaub.de. Auf dieser Internetseite können sich Interessierte aus mehr als 14.000 Veranstaltungen von mehr als 500 anerkannten Bildungsträgern die passende aussuchen. Darüber hinaus gibt es viele auf bestimmte Berufsgruppen oder Branchen zugeschnittene Angebote, wie für Erzieher oder Elektriker.
Voraussetzungen
In Deutschland haben Angestellte Anspruch auf Bildungsurlaub, um sich beruflich oder persönlich weiterzubilden. Dieser Anspruch ist jedoch nicht für alle Berufsgruppen gleich geregelt. In einigen Bundesländern gilt er auch für Landes- und Kommunalbeamte. Personen ohne Anstellungsverhältnis, wie Selbstständige, Studierende oder Rentner, sind dagegen von diesem Recht ausgeschlossen. In den Kursen sind diese Berufsgruppen allerdings auch willkommen.
Der Bildungsurlaub muss frühzeitig, meist vier bis sechs Wochen vor Beginn, beim Arbeitgeber beantragt werden und zudem in dem Bundesland, in dem man arbeitet, anerkannt sein. Nach der Auswahl eines Kurses erhalten die angehenden Teilnehmenden eine Anerkennungsbestätigung vom Anbieter. Sie muss zusammen mit dem Antrag beim Arbeitgeber eingereicht werden. Während der Bildungsurlaub läuft, wird das Gehalt weitergezahlt. Die Seminargebühren variieren: Es gibt einige kostenlose Angebote, während andere Kurse mehrere Tausend Euro kosten können. Die Durchschnittsausgaben pro Bildungsurlaub liegen bei etwa 500 Euro. (djd)