Den Nachlass regeln, Streit vermeiden
Mehr als die Hälfte der Deutschen hat kein Testament - Rechtsschutz
hilft
Deutschland ist ein Land der Erben. Ob Geld, Häuser oder Grundstücke: Bis
2024 werden nach Schätzungen des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (DIA)
3,1 Billionen Euro an Privatvermögen vermacht. Mehr als die Hälfte der
Bundesbürger hat jedoch bislang kein Testament verfasst - die Beschäftigung mit
dem Thema ist den meisten unangenehm. „Dabei könnte eine Nachlassregelung in
vielen Fällen verhindern, dass sich Familien streiten”, betont Johannes Goth,
Vorstand der Deutschen Anwaltshotline AG.
Nicht auf die gesetzliche Erbfolge verlassen
Sich auf die gesetzliche Erbfolge zu verlassen, ist nicht immer sinnvoll.
Ohne Testament etwa erbt eine Ehefrau beim Tod ihres Mannes in der Regel nur die
Hälfte des Vermögens, den Rest erhalten die Kinder. Unter Umständen müsste die
Ehefrau beispielsweise das mit dem Verstorbenen erworbene Haus verkaufen, damit
sie ihre Kinder auszahlen kann. Soll die Frau Alleinerbin werden, ist ein
Testament nötig. Das gilt auch, wenn Kinder untereinander nicht gleichgestellt
werden sollen, etwa weil eines bereits vorab einen Geldbetrag erhalten hat. Wer
sein Erbe einer gemeinnützigen Organisation vermachen möchte, Nichtverwandte
berücksichtigen oder Personen vom Erbe ausschließen will, muss seinen „letzten
Willen“ ebenfalls schriftlich festhalten.
Hilfe bei der Testamentserstellung
Ein rechtlich unanfechtbares Testament zu verfassen, ist komplex - viele
fühlen sich damit überfordert. Konkrete Hilfe bieten Rechtsschutzversicherer wie
die DEVK. Ihren neuen Online-Service in Kooperation mit der Deutschen
Anwaltshotline AG können alle Versicherten nutzen, die seit Januar 2016 eine
DEVK-Rechtsschutzversicherung mit Premium-Schutz vereinbart oder ihren Vertrag
darauf umgestellt haben. Ein Dokumenten-Assistent auf der Homepage führt Schritt
für Schritt durch die Formulare. Sind alle Fragen beantwortet, erstellt das
Programm das individuelle Testament. Sobald es handschriftlich abgeschrieben und
unterzeichnet ist, wird es rechtsgültig. Wer möchte, kann sich zudem kostenlos
telefonisch von einem unabhängigen Anwalt beraten lassen - ohne
Selbstbeteiligung. (djd)
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