

Am morgigen 8. März begehen Frauen in aller Welt den Internationalen Frauentag. Seit mehr als 100 Jahren fordern sie an diesem Tag Gleichberechtigung und prangern die nach wie vor herrschende Gewalt gegen Frauen an. Auch im Arbeitsleben sind Frauen gegenüber Männern nach wie vor benachteiligt.
Dem schließen wir uns gerne an und erscheinen heute zum zweiten Mal als „die reporterin“. Denn ganz streng genommen, wird der reporter zwar von Männern geführt, die reporter-Damen sind in der Hochtorstraße 19 aber in der Überzahl. Doch nicht nur sie, sondern alle reporter-Mitarbeiter wollen heute einmal zeigen, was selbstverständlich sein sollte: Wir beim reporter treten für Gleichberechtigung, Menschenwürde und die Selbstbestimmung von Frauen sowie gegen Sexismus ein und leben diese Ziele tagtäglich.
Einige erstaunliche Fakten zum Thema Gleichberechtigung
Wahlrecht: Dank des hartnäckigen Kampfes erreichten engagierte Frauen und Männer unter anderem die Einführung des Frauenwahlrechts und die Teilhabe an der politischen Macht. 1910 durften mit Ausnahme von Finnland Frauen in keinem europäischen Land wählen. In Deutschland wurde Frauen dieses Recht erst 1918 zugestanden. In der Schweiz dürfen Frauen sogar erst seit 1971 wählen.
Vermögensverwaltung und Familienrecht: Ein weiterer wichtiger Zeitpunkt war das Jahr 1958: Hier wird durch das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau, unter anderem das Letztentscheidungsrecht des Ehemanns in allen Eheangelegenheiten ersatzlos gestrichen. Aus der Zugewinngemeinschaft wird der gesetzliche Güterstand. Frauen dürfen ihr in die Ehe eingebrachtes Vermögen selbst verwalten. Bis dahin durften die Frauen über eigenes Einkommen aus der Erwerbstätigkeit, aber die Männer über das Vermögen der Frau verfügen. Das Recht des Ehemanns, ein Dienstverhältnis seiner Frau fristlos zu kündigen, wird aufgehoben, aber erst seit 1977 darf die Frau ohne Einverständnis ihres Mannes erwerbstätig sein, und erst seitdem gilt das Partnerschaftsprinzip, nach dem es keine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabenteilung in der Ehe mehr gibt.
Namensrecht: Auch hat die Frau seit 1958 das Recht, nach ihrer Heirat ihren Geburtsnamen als Namenszusatz zu führen (seit 1977 können die Eheleute entweder den Namen des Mannes oder der Frau als gemeinsamen Ehenamen führen; und seit 1994 können beide Eheleute ihren alten Familiennamen beibehalten).
Kindererziehung: Die väterlichen Vorrechte bei der Kindererziehung wurden auf das Privileg eines so genannten Stichentscheids eingeschränkt, welcher dem Vater bei Streitigkeiten in Erziehungsfragen das ausschlaggebende Wort zusprach. Dieser Stichentscheid wurde erst 1959 auf Beschwerde des Deutschen Juristinnenbundes für verfassungswidrig und nichtig erklärt. (gm)