Petra Remshardt

Eingeschränkte Öffnungszeiten im Bürgerbüro

Neustadt. Aufgrund einer Rechtsänderung des Landesmeldegesetzes hat sich der Bearbeitungsaufwand in den Meldeämtern so sehr erhöht, dass der Gesetzgeber das Landesmeldegesetz nunmehr erneut ändert. In der Zwischenzeit sind aber große Arbeitsrückstände entstanden, die dringend abgebaut werden müssen. Daher wird das Bürgerbüro für eine Übergangszeit vom 14. März bis 30. April am Mittwoch geschlossen bleiben.
Das Bürgerbüro ist weiterhin geöffnet am Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 14 bis 18 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr. (red)


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