Petra Remshardt

Jugendferienwerk

Ostholstein. Der Kreisjugendring Ostholstein e.V. hat am 1. April 2015 die Abwicklung des Jugendferienwerkes vom Kreis Ostholstein übernommen. Das Jugendferienwerk beinhaltet die „Besondere Förderung“ für die Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten für folgende Personengruppen:
1. Familien, die Leistungen zum Lebensunterhalt (insbesondere ALG II oder Sozialhilfe) erhalten, sowie Familien, die Kindergeldzuschlag (nach dem Bundeskindergeldgesetz) erhalten, und Geringverdiener.
2. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
3. Pflegefamilien in Bezug auf ihre teilnehmenden Pflegekinder.
Die Kinder und Jugendlichen müssen im Kreis Ostholstein gemeldet sein und nicht zwingend einem Verein angehören. Träger der Freizeiten im Jugendferienwerk sind zum Beispiel anerkannte Gruppen der Jugendarbeit, Kirchengemeinden und Jugendfreizeitstätten. Die Freizeit muss sich über mindestens sieben Tage erstrecken. Der Zuschuss beträgt 12 Euro pro Tag.
Informationen, welche Fahrten/Freizeiten im Jugendferienwerk aufgenommen sind, sind in der Geschäftsstelle von Mitarbeiterin A. Freitag erhältlich. Die Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus, Markt 1 in Oldenburg. Die Öffnungszeiten sind montags und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr. Termine bitte nach Absprache. Telefonisch ist der Kreisjugendring montags, mittwochs und freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar unter Tel. 01578/2813768 oder unter E-Mail geschaeftsstelle@kjr-oh.de (red)


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