

Ostholstein. Der Kreisjugendring Ostholstein e.V. hat am 1.
April 2015 die Abwicklung des Jugendferienwerkes vom Kreis Ostholstein
übernommen. Das Jugendferienwerk beinhaltet die „Besondere Förderung“ für die
Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten für folgende Personengruppen:
1. Familien, die Leistungen zum Lebensunterhalt (insbesondere ALG II oder
Sozialhilfe) erhalten, sowie Familien, die Kindergeldzuschlag (nach dem
Bundeskindergeldgesetz) erhalten, und Geringverdiener.
2. Familien, die Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz erhalten.
3. Pflegefamilien in Bezug auf ihre teilnehmenden Pflegekinder.
Die Kinder und Jugendlichen müssen im Kreis Ostholstein gemeldet sein und
nicht zwingend einem Verein angehören. Träger der Freizeiten im Jugendferienwerk
sind zum Beispiel anerkannte Gruppen der Jugendarbeit, Kirchengemeinden und
Jugendfreizeitstätten. Die Freizeit muss sich über mindestens sieben Tage
erstrecken. Der Zuschuss beträgt 12 Euro pro Tag.
Informationen, welche Fahrten/Freizeiten im Jugendferienwerk aufgenommen
sind, sind in der Geschäftsstelle von Mitarbeiterin A. Freitag erhältlich. Die
Geschäftsstelle befindet sich im Rathaus, Markt 1 in Oldenburg. Die
Öffnungszeiten sind montags und freitags jeweils von 8 bis 12 Uhr. Termine bitte
nach Absprache. Telefonisch ist der Kreisjugendring montags, mittwochs und
freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar unter Tel. 01578/2813768 oder unter E-Mail
geschaeftsstelle@kjr-oh.de (red)