

Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz weitet die bestehenden Lärmschutzregelungen für den Zeitraum von April bis Oktober aus und bittet um Beachtung und Einhaltung.
Grundsätzlich ist der Betrieb von Geräten und Maschinen des Anhanges der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV - in der Zeit von 20 bis 6 Uhr untersagt. Freischneider, Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler dürfen darüber hinaus werktags nur von 9 bis 13 Uhr sowie 15 bis 17 Uhr betrieben werden.
Vom 1. April bis 31. Oktober eines jeden Jahres werden diese Zeiten erweitert. Dann gelten für die im Gemeindegebiet der Gemeinde Scharbeutz befindlichen Dorfschaften Gronenberg, Haffkrug, Klingberg, Scharbeutz und den Ortsteil Pönitz am See sowohl eine verlängerte Nachtruhe bis 8 Uhr sowie eine zusätzliche Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr. Während dieser Zeit sind grundsätzlich auch die Ausübung lärmintensiver Tätigkeiten, der Betrieb von elektronischen Musikgeräten sowie Musikdarbietungen im Freien verboten.
An Sonn- und Feiertagen sind öffentlich bemerkbare Handlungen verboten. Gesetzliche Feiertage sind der Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober - Tag der Deutschen Einheit -, sowie der 1. und 2. Weihnachtstag.
Das Ordnungsamt der Gemeindeverwaltung bittet um Einhaltung der Zeiten damit Einwohner und Gästen unserer Urlaubsregion nicht in ihrer Erholung gestört werden.
Die Regelungen im Bereich Lärmschutz können auf der Internetseite der Gemeindeverwaltung Scharbeutz www.Gemeinde-Scharbeutz.de unter der Rubrik „Was erledige ich wo“ eingesehen werden. Flyer hierzu sind in der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Bei Fragen oder Anregungen steht das Ordnungsamt für Auskünfte zur Verfügung. Bitte an Michèl Soltmann unter Tel. 04503/7709-301 wenden oder per Mail unter: Michel.Soltmann@Gemeinde-Scharbeutz.de. (red)