Petra Remshardt

Reinigung der öffentlichen Straßen

Schönwalde. Der Bürgermeister der Gemeinde Schönwalde fordert hiermit die Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten der Gemeinde Schönwalde am Bungsberg auf, die Straßenteile ihres Grundstückes gemäß der Strandreinigungssatzung der Gemeinde Schönwalde sauber zu halten. Die Reinigungspflicht umfasst die Säuberung der Straßenteile einschließlich der Beseitigung von Abfällen geringen Umfangs und Laub. Wild wachsende Kräuter sind zu entfernen, wenn dadurch der Straßenverkehr behindert, die Verkehrssicherheit der Fußgänger und Radfahrer beeinträchtigt oder die nutzbare Breite von Geh- und Radwegen eingeschränkt wird und wenn die Kräuter die Straßen- und Wegebeläge schädigen. Die Bord- und Rinnsteine sind von wild wachsenden Kräutern frei zu halten. Fahrbahnen und Gehwege sind bei Bedarf, mindestens jedoch einmal im Monat zu säubern. (red)


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