

Lensahn. Bei der Gemeinde Lensahn gehen vermehrt Beschwerden über „Pferdeäpfel“ auf öffentlichen Geh- und Radwegen ein. Die Pferdeäpfel stellen auf öffentlichen Straßen und Wegen für Fußgänger, Radfahrer, Inlinescater sowie insbesondere für Rollstuhlfahrer oftmals ein großes Ärgernis oder sogar eine Gefahr dar. Aus diesem Anlass möchte die Gemeinde Lensahn auf folgende gesetzliche Regelungen hinweisen:
- Auf öffentlichen Verkehrsflächen ist das Reiten grundsätzlich erlaubt. Reiter dürfen nach der Straßenverkehrsordnung allerdings nur die Fahrbahn, also nur den für den Fahrzeugverkehr bestimmten Teil der Straße benutzen. Nicht jedoch Gehsteige, Geh- und Radwege oder Banketten.
- Wird eine Straße erlaubterweise genutzt, so ist die damit verbundene Verunreinigung grundsätzlich gestattet, wenn sie keine Gefährdung oder Erschwerung des Verkehrs bewirkt. Dies gilt namentlich auch für die Verschmutzung der Straße durch Tiere, wie etwa beim Reiten (Pferdeäpfel).
- Hingegen ist bei unerlaubter Benutzung eines Geh- oder Radweges auch die Verschmutzung verboten und somit unverzüglich zu beseitigen. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit Bußgeld geahndet werden. (red)