

Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz sucht für ihren
Schiedsamtsbezirk einen Schiedsmann oder eine Schiedsfrau. Dieses Ehrenamt
können Bürger übernehmen, die in der Gemeinde Scharbeutz wohnen und mindestens
30 Jahre alt sind. Die Aufgabe des Schiedsmanns besteht darin, als Vorstufe zum
gerichtlichen Klageverfahren bürgerliche Rechtstreitigkeiten zu schlichten und
einen Vergleich herbeizuführen. Die Aufgabe des „Schlichters“ ist vielfältig,
wie beispielsweise Nachbarschaftsstreitigkeiten, vermögensrechtliche Ansprüche
oder Ansprüche wegen Verletzung der persönlichen Ehre. Ein Schiedsmann wird für
fünf Jahre von der Gemeindevertretung gewählt und kann auf Wunsch auch wieder
gewählt werden.
Wer Interesse an der Wahrnehmung dieses Ehrenamtes hat, wird gebeten, sich
bis einschließlich zum 7. September 2016 bei der Gemeindeverwaltung,
Ordnungsamt, Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz, schriftlich zu bewerben. Nähere
Auskünfte über das Amt des Schiedsmanns erhalten interessierte Bürger beim
Leiter des Ordnungsamtes, Heiko Laskowski, unter Tel. 04503/7709–300. (red)