Schmerzensgeld für Hinterbliebene - Nur in Ausnahmefällen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Kommt ein Angehöriger durch
einen Unfall zu Tode, haben die Hinterbliebenen in den USA und in vielen Ländern
Europas Anspruch auf Schmerzensgeld. Deutsche Angehörige, die ein
Familienmitglied verloren haben, erhalten für ihren seelischen Kummer
grundsätzlich keine Ausgleichszahlung. Nur in Ausnahmesituationen dürfen
Betroffene auf eine Entschädigung hoffen.
Demnach stehen Angehörigen Ersatzansprüche dann zu, wenn sie in Folge des
Verlusts selbst krank geworden sind. Allerdings muss die Gesundheitsschädigung
pathologisch fassbar sein und deutlich über das hinausgehen, was Nahestehende
als mittelbar Betroffene in derartigen Fällen erfahrungsgemäß erleiden. Ein
Schock oder eine schwerwiegende psychische Beeinträchtigung rechtfertigen einen
finanziellen Ausgleich. Dabei ist es gleichgültig, ob der Hinterbliebene den Tod
oder die schwere Verletzung des Angehörigen selbst miterlebt oder nur eine
Benachrichtigung von dessen Unfall erhalten hat.
Ein Schmerzensgeldanspruch steht nur nahen Angehörigen zu. Zu ihnen zählen
auch Verlobte und Lebensgefährten. Verstirbt der verletzte Angehörige erst
einige Zeit nach dem Unfall, hat er bis zu seinem Tode Anspruch auf
Schmerzensgeld. Diese Entschädigung erben die Hinterbliebenen.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.
Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer
04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.
Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie
vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der
Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich
vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten
Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der
Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
(red)

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