

Schleswig-Holstein. Am kommenden Sonntag ist Landtagswahl in Schleswig-Holstein. In diesem Jahr dürfen erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Stimmen abgeben.
Nicht nur für die Erstwähler haben wir noch einmal alle wichtigen Informationen zur Landtagswahl 2017 für Sie zusammengestellt:
Was wählen wir?
Alle fünf Jahre dürfen die Menschen in Schleswig-Holstein, ab 16 Jahren, mit deutscher Staatsangehörigkeit und seit mindestens drei Monaten in Schleswig-Holstein gemeldet, den Landtag in unserer Landeshauptstadt Kiel wählen.
Der Landtag: Die Abgeordneten des Landtages vertreten die politischen Interessen der schleswig-holsteinischen Bevölkerung und bestimmen zudem den Ministerpräsidenten, der wiederum die einzelnen Landesminister ernennt. Außerdem kontrollieren sie die Regierung, beschließen Gesetze und entscheiden, wofür das Land Geld ausgibt. Beispielsweise in den Bereichen Bildung, Infrastruktur und Gesundheit.
Wann wählen wir?
Die Wahlbenachrichtigung kommt einige Wochen vor der Wahl per Post und ermöglicht entweder die Briefwahl oder die Direktwahl in dem angegebenen Wahllokal am Sonntag, dem 7. Mai bis 18 Uhr. Mitzubringen ist neben der Wahlbenachrichtigung ein gültiger Personalausweis.
Die personalisierte Verhältniswahl:
Bei der Landtagswahl gilt das personalisierte Verhältniswahlrecht. Das klingt komplizierter als es ist. Es bedeutet, dass jeder Wähler zwei Stimmen hat.
Mit der Erststimme entscheidet er sich für einen Wahlkreiskandidaten und mit der Zweitstimme wählt er eine Partei.
Im Landtag gibt es 69 Sitze und 35 Wahlkreise.
Somit werden über die Erststimme 35 Abgeordnete direkt in den Landtag gewählt. Wer die restlichen 34 Sitze erhält entscheidet also die Zweitstimme. Die Partei hat selbst festgelegt, welche Politiker die gewonnenen Sitze im Landtag einnehmen sollen (geschlossene Liste). Dabei werden für jede Landesliste die abgegebenen gültigen Zweitstimmen zusammengezählt und anhand dieser wird der verhältnismäßige Sitzanteil einer jeden Partei berechnet.
Überhangmandate: Ist die Zahl der für eine Partei in den Wahlkreisen direkt gewählten Abgeordneten größer als ihr verhältnismäßiger Sitzanteil, verbleiben der Partei die darüber hinausgehenden Sitze (Mehrsitze oder Überhangmandate). In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich gegebenenfalls weitere Mandate an andere Parteien vergeben (Ausgleichsmandate), bis die tatsächliche Zusammensetzung des Landtages dem Wahlergebnis (Zweitstimmenergebnis) entspricht.
Die 5 Prozent-Hürde: Sie sorgt dafür, dass nur Parteien in den Landtag einziehen, die bei den Wählern über fünf Prozent der Zweitstimmen erreichen konnten. Von dieser Regel ausgenommen ist die dänische Minderheit der Südschleswigscher Wählerverband (SSW).
Wahlkreise Ostholstein-Nord und Ostholstein-Süd:
In unserem Einzugsgebiet befinden wir uns im Wahlkreis Ostholstein-Nord (Wahlkreis 18) mit Fehmarn, Heiligenhafen, Neustadt und Oldenburg sowie den Gemeinden Dahme, Grömitz, Grube, Kellenhusen (Ostsee) und Süsel sowie den Ämtern Lensahn, Oldenburg-Land und Ostholstein-Mitte oder im Wahlkreis Ostholstein-Süd, dem unter anderem Scharbeutz angehört.
Welche Positionen die einzelnen Kandidaten und Parteien vertreten erfährt man auf Informationsveranstaltungen, im persönlichen Gespräch mit den Politikern, in der Zeitung und im Fernsehen sowie im Internet.
Also, machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch! (gm)