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STVV: Klimaschutz in Neustadt vertagt, OGS startet

Die Grundschule Neustädter Bucht wird ab 1. August zur Offenen Ganztagsschule. Zuvor hatte die ehrenamtlich tätige Elterninitiative „Die Betreute“ 25 Jahre lang diese Aufgabe wahrgenommen (der reporter berichtete). Das große Know-how dieser Personen soll auch in der neuen OGS zum Tragen kommen.

Die Grundschule Neustädter Bucht wird ab 1. August zur Offenen Ganztagsschule. Zuvor hatte die ehrenamtlich tätige Elterninitiative „Die Betreute“ 25 Jahre lang diese Aufgabe wahrgenommen (der reporter berichtete). Das große Know-how dieser Personen soll auch in der neuen OGS zum Tragen kommen.

Neustadt. Bei der letzten Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause ging es im Neustädter Rathaus unter anderem um die Themen Wohnmobilstellplatz Rettin, Einführung einer offenen Ganztagsschule (OGS) an der Grundschule und die Ausrufung des Klimanotstands mit diversen damit verbundenen Konsequenzen.
 
Klimanotstand: Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen scheiterten mit ihrem Antrag zur Ausrufung des Klimanotstandes in der Sitzung. Die Fraktion hatte in der Begründung darauf gedrängt, die Erklärung zu beschließen und damit festzustellen, „dass es eine menschengemachte globale Erwärmung gibt“ und dass ein Wandel der Lebensweise zwar wichtig, aber allein längst nicht mehr ausreichend sei. „Schleswig-Holstein hinkt wie ganz Deustchland einem zentralen Klimaziel hinterher“, so Grünen-Fraktionsvorsitzender Dr. Michael Böckenhauer. „Klimaschutz sollte der Bürgermeister zur Chefsache machen“, forderte er und erläuterte, dass es unter anderem notwendig sei, eine Klimaschutzleitstelle einzurichten, die die erforderlichen Maßnahmen koordiniert, alle Maßnahmen und Entscheidungen der Stadt auf deren Klimaverträglichkeit hin überprüft sowie einen Klimaschutzmanager einzustellen, der unter anderem ein Klimaschutzkonzept für die Stadt Neustadt entwickelt. CDU-Fraktionschef Sebastian Schmidt beantragte für die übrigen Fraktionen CDU, SPD, BGN und FDP, die Zurückverweisung des Antrags in den zuständigen Planungs-, Umwelt- und Bauausschuss (PUBA), da das Thema zunächst dort beraten werden müsse, bevor in der Stadtverordnetenversammlung dazu eine Entscheidung ergehen könne. Die Grünen zeigten sich enttäuscht von dem Aufschub: „Die Grünen hatten bereits 2014 im Umweltausschuss und zuletzt im Stadtwerkeausschuss im April versucht, einen Klimaschutzmanager einzustellen, der ein Konzept entwickelt. Leider vergeblich“, so Dr. Michael Böckenhauer. Gleichwohl sei die anstehende Beratung im PUBA immer noch besser, als wenn man sich mit dem Thema gar nicht beschäftigte.
 
Einführung der OGS: Während sich die Stadtverordneten fraktionsübergreifend einig waren, dass an der Grundschule eine OGS ab dem 1. August 2020 eingerichtet werden soll, gingen die Ansichten, wer die Trägerschaft hierfür übernehmen soll, auseinander. Sah der vom Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten empfohlene Beschlussvorschlag noch eine Fremdvergabe an einen externen Dienstleister vor, sprach sich die Mehrheit von Grünen, SPD, BGN und FDP dafür aus, die Trägerschaft bei der Stadt Neustadt zu belassen: Als Begründung wurde unter anderem angeführt, dass die Stadt ein guter und sicherer Arbeitgeber sei, man Fehlentwicklungen direkt begegnen könne und die Stadt als Träger zweier weiterer Ganztagsschulen zudem über ausreichend Erfahrung in diesem Sektor verfüge. Während sich die CDU-Fraktion für eine erneute Beratung im Ausschuss aussprach, in der unter anderem die finanziellen Auswirkungen beider Varianten zu prüfen seien, stimmten die übrigen Stadtverordneten dagegen und sprachen sich mit großer Mehrheit für die Trägerschaft der OGS durch die Stadt Neustadt aus. Bürgermeister Mirko Spieckermann bezeichnete die OGS „als großes, neues und spannendes Projekt“, bei denen die ehrenamtlichen Mitarbeiter der „Betreuten“ viel Erfahrung hätten und das Projekt begleiten würden.
 
Wohnmobilstellplatz: Nach einem Jahrzehnt teils hitziger Diskussionen um die Installation und einen möglichen Standort eines Wohnmobilstellplatzes ist dieser nun endgültig vom Tisch. Hintergrund: Die dafür infrage kommende Fläche liegt in dem 150-Meter-Küstenschutzstreifen (FFH-Gebiet), der nicht neu bebaut werden darf (der reporter berichtete). (gm)


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