

Grömitz. Mitten in der Brust eines Erpels steckte ein Geschoss, offenbar von einem Menschen abgefeuert. Wochenlang versuchten Tierschützer, das schwer verletzte Tier einzufangen und tierärztlich versorgen zu lassen. Nun gelang es einem Helfer, dem Erpel das Geschoss zu entfernen. Das Tier konnte anschließend davonfliegen, ob es überlebt, bleibt ungewiss. Die Empörung unter Tierfreunden ist groß. „Was bringt jemanden dazu, so etwas zu tun?“, fragt eine Helferin. „Solche Taten sind feige und grausam.“
Die Tierschützer haben die Tat inzwischen auch bei der Polizei zur Anzeige gebracht. Diese teilte mit, dass es sich bei dem Geschoss wohl um einen Armbrustpfeil handelt. Rechtlich gilt eine Armbrust in Deutschland als Schusswaffe. Für den Erwerb und Besitz einer Armbrust ist jedoch keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich. Käuferinnen und Käufer müssen allerdings volljährig sein. Für die Jagd ist der Einsatz einer Armbrust grundsätzlich verboten. Sie zählt als Sportgerät und darf selbst mit gültigem Jagdschein nicht verwendet werden. Wer weitere Hinweise zu der Tat geben kann oder etwas gesehen hat, kann sich bei der Polizei Grömitz unter 04562/22000 melden. (red)