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Kristina Kolbe

Verdacht auf Corona - Wie verhalte ich mich richtig?

Ob ein Test gemacht wird, entscheidet ein Arzt.

Ob ein Test gemacht wird, entscheidet ein Arzt.

Ostholstein. Es war noch nie so wichtig wie in der heutigen Zeit auf Erkältungssymptome zu achten. Wo man vor der Corona-Pandemie vielleicht mal ein Auge zugedrückt und einen harmlosen Schnupfen als „ist doch halb so schlimm“ abgetan hat, schaut man aktuell ganz genau hin.
 
Wie soll man sich verhalten, wenn man Symptome hat?
Laut Patientenservice (Tel. 116117) äußert sich eine Infektion mit dem Coronavirus insbesondere durch Symptome wie Husten und Fieber. Ein besonders wichtiger Hinweis auf eine Erkrankung ist neu aufgetretene Kurzatmigkeit, oder wenn sich die Kurzatmigkeit deutlich verschlechtert. Wenn man keinen Kontakt zu einer Person hatte, bei der das Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, könne man davon ausgehen, dass die Beschwerden auf eine Grippe oder Erkältung zurückzuführen sind. Zuerst einmal sei es also wichtig, Ruhe zu bewahren.
 
Soll ich mit Symptomen zum Arzt?
Sollten Krankheitszeichen vorhanden sein, sollte man unbedingt vorher telefonisch klären, ob man die Arztpraxis besuchen darf. Viele Praxen haben gesonderte „Corona-Sprechzeiten“ eingeführt, um eine Ausbreitung zu verhindern. Sofern möglich, soll eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden.
 
Wer übernimmt die Kosten für den Corona-Test?
Ein Test sollte bei Krankheitszeichen jeder Schwere bei allen Patienten unabhängig von Risikofaktoren durchgeführt werden. Die Kassen übernehmen die Kosten für den Test, sofern der Arzt es für medizinisch notwendig erachtet.
 
Wie verhalte ich mich nach dem Test?
Bis zum Erhalt des Testergebnis, sollte man sich selbst vorsorglich isolieren. Es wird geraten, wenn möglich, auch zuhause alle engen Kontakte unter anderthalb Metern zu meiden. Außerdem: gute Händehygiene einhalten und bei Kontakt zu anderen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
 
Bekomme ich bei Bedarf einen Krankenschein?
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellen Ärzte nur für Sie aus, wenn Sie krank sind. Beispielsweise wenn Sie stark husten oder Fieber haben.
 
Wenn also keine Krankheitszeichen vorhanden sind, darf der Arzt nicht krankschreiben – auch nicht, wenn ein Test positiv ergeben hat, dass Sie das Coronavirus in sich tragen. Für eine Bescheinigung für Ihren Arbeitgeber muss man sich an das zuständige Gesundheitsamt wenden.
 
Habe ich während der Quarantäne weiterhin Anspruch auf Gehalt?
Falls das Gesundheitsamt eine Quarantäne anordnet, stellt es ebenfalls die Bescheinigung für den Arbeitgeber aus. Das Gehalt wird dann genau wie bei einer Krankschreibung weiter gezahlt. Die Quarantäne ordnet das Gesundheitsamt an, um andere Personen vor einer Ansteckung zu schützen.
 
Wie verhalte ich mich, wenn meine Kinder Symptome zeigen?
Hat das Kind einen einfachen Schnupfen oder leichte Erkältungssymptome, sollte es für 48 Stunden zur Beobachtung zu Hause bleiben. Wenn weitere Symptome hinzu kommen, wie zum Beispiel Fieber, trockener Husten oder der Verlust von Geruchs oder Geschmackssinn, sollte das Kind durch einen Arzt untersucht werden. Dieser entscheidet dann über die Durchführung eines Corona-Tests.
 
Wann darf mein Kind wieder in die Schule?
Sollte ein Test durchgeführt worden und das Ergebnis negativ ausgefallen sein, darf das Kind nach weiterer 48-stündiger Beobachtung wieder in die Schule. Die Kinder brauchen dann eine schriftliche Bestätigung der Eltern, dass das Kind seit 48 Stunden symptomfrei ist. (ko/red)


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