

Grömitz. Aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung Grömitz und der daraus resultierenden Verkehrsanordnung des Kreises Ostholstein wird ab dem 28. Juni der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich in der Wicheldorfstraße (20 Stundenkilometer-Zone), um den gesamten Straßenzug der Seestraße erweitert. Zusätzlich zu der Erweiterung wird in der gesamten 20 Stundenkilometer-Zone die Grundregel „rechts vor links“ gelten. Die vorhandenen Vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen werden entfernt, entsprechende Warnschilder werden vorübergehend aufgestellt. Ferner wird die für die Baumaßnahmen im Bereich Am Strande/Strandallee angeordnete Umkehrung der Einbahnstraße im Schüttengang wieder rückgängig gemacht. (red)