Petra Remshardt

Verkehrsregelnde Maßnahmen

Grömitz. Aufgrund eines Beschlusses der Gemeindevertretung Grömitz und der daraus resultierenden Verkehrsanordnung des Kreises Ostholstein wird ab dem 28. Juni der verkehrsberuhigte Geschäftsbereich in der Wicheldorfstraße (20 Stundenkilometer-Zone), um den gesamten Straßenzug der Seestraße erweitert. Zusätzlich zu der Erweiterung wird in der gesamten 20 Stundenkilometer-Zone die Grundregel „rechts vor links“ gelten. Die vorhandenen Vorfahrtsregelnden Verkehrszeichen werden entfernt, entsprechende Warnschilder werden vorübergehend aufgestellt. Ferner wird die für die Baumaßnahmen im Bereich Am Strande/Strandallee angeordnete Umkehrung der Einbahnstraße im Schüttengang wieder rückgängig gemacht. (red)


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