Verunreinigung durch Pferdemist
Neustadt in Holstein. Beim Ordnungsamt der Stadt Neustadt häufen sich in der Vergangenheit die Klagen über Belästigungen durch Pferdeäpfel im öffentlichen Verkehrsraum.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 32 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) Halter und Führer von Pferden dafür Sorge tragen müssen, dass ihre Tiere öffentliche Straßen und öffentliche Anlagen nicht mehr als verkehrsüblich verunreinigen. Zudem sind die Halter zur unverzüglichen Beseitigung eingetretener Verunreinigungen verpflichtet.
Großflächige Verunreinigungen durch Pferdemist sind nicht nur gefährlich, da sie bei Regen die Straßen zu gefährlichen Rutschbahnen machen können, sondern stellen auch Ordnungswidrigkeiten wegen unzulässiger „Abfallbeseitigung“ dar, die mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Aus diesen Gründen appelliert das Ordnungsamt der Stadt Neustadt an alle Pferdehalter und Reiter, sich im Sinne eines rücksichtsvollen Miteinanders an die Vorgaben der StVO zu halten und die Hinterlassenschaften ihrer Pferde von öffentlichen Verkehrsflächen zu entfernen.

Feuer in Werkstatt in Lensahn: Schnelles Eingreifen verhindert Schlimmeres

Mit Rekord zum zweiten Platz

Zeitzeugengespräch mit Manfred Goldberg im Livestream
