

Neustadt. Aktuelles rund um die Immobilie beschäftigte die 54 Haus- und Grundstückseigentümer der rund 500 Mitglieder des Vereins „Haus und Grundstück Neustadt“ auf der Jahreshauptversammlung.
In seinem Rückblick auf das vergangene Jahr ließ der 1. Vorsitzender Wolfgang Westphal nochmals die schönen Erlebnisse der gemeinsamen Jahresfahrt nach Sylt Revue passieren. Nachdem die Fahrt bei den Mitgliedern derart großen Anklang gefunden hatte, geht es in diesem Jahr zur Insel Föhr. Auch dort erwartet die Mitglieder eine Inselrundfahrt mit Führung zu allen markanten und historischen Sehenswürdigkeiten der Insel. Zudem fanden der Landesverbandstag in Timmendorfer Strand, bei dem die Situation auf dem Wohnungsmarkt thematisiert wurde sowie zahlreiche Beratungsstunden für die Mitglieder ihre Erwähnung. Kassenwartin Ursula Rakel schloss ihren Kassenbericht mit einem Plus und betonte, dass „Haus und Grund Neustadt“ gesund dastehe und damit verbunden von einer Beitragserhöhung abgesehen werde. Der Vorstand konnte sich mit Wolfgang Westphal als erneut gewähltem 1. Vorsitzenden, Peter Piechotta als 2. Vorsitzendem und Beisitzer Christoph Mielke bestätigen.
Rechtsanwältin Friederike Wachs vom Landesverband H&G Schleswig-Holstein referierte über die momentanen Entwicklungen aus der Wohnungswirtschaft. Sie informierte unter anderem über aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Kündigung wegen Eigenbedarfes. Bisher war eine Eigenbedarfskündigung unwirksam, wenn der Vermieter nicht eine ihm zur Verfügung stehende Ersatzwohnung zur Anmietung angeboten hatte. Dieses Versäumnis macht nunmehr nicht mehr die Kündigung unwirksam, sondern begründet allenfalls Schadensersatzansprüche des Mieters.
In der Verbandsarbeit setzt sich „Haus und Grund“ derzeit für eine überfällige Reform der Grundsteuer ein. Insbesondere die Berechnung mit alten Einheitswerten multipliziert mit von den Gemeinden festgelegten Hebesätzen führt zu einer ungleichen und damit ungerechten Bewertung der Grundstücke. „Damit ist eine Reform der Grundsteuer unausweichlich“, so die Rechtsvertreterin. (inu)