

Schönwalde. Das Amt Ostholstein-Mitte gibt bekannt, dass gemäß § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG) die amtsangehörigen Gemeinden Altenkrempe, Kasseedorf, Schashagen, Schönwalde am Bungsberg und Sierksdorf für die Amtsperiode 2019 - 2023 jeweils eine Vorschlagsliste für die Schöffinnen und Schöffen aufgestellt haben.
Die Vorschlagslisten liegen in der Zeit vom 12. Juni bis einschließlich 19. Juni 2018 in der Amtsverwaltung Ostholstein-Mitte, Schönwalde, Am Ruhsal 2, Zimmer 3, während der Dienststunden zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann binnen einer Frist von einer Woche, gerechnet vom Ende der Auslegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift Einspruch bei der Amtsverwaltung Ostholstein-Mitte erhoben werden. (red)