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Kristina Kolbe

Neue Corona-Regeln

In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.

Schleswig-Holstein. Am morigen Dienstag treten strengere Corona-Regeln in Kraft. Sie gelten besonders für Zusammenkünfte und zum Schutz vulnerabler Gruppen.
 
„Unser Hauptaugenmerk muss darauf liegen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden“, sagte Ministerpräsident Daniel Günther am Sonntag. Er sehe Schleswig-Holstein im Kampf gegen die Pandemie weiter gut gerüstet und auf dem richtigen Weg. Die Landesregierung werde ihren Kurs deshalb auch mit Blick auf die Omikron-Variante fortsetzen. Diese sei inzwischen im Land dominant und werde zu höheren Inzidenzzahlen führen, sagte der Regierungschef. Ein Lichtblick sei, dass Studien aus Großbritannien sowie Erfahrungen aus anderen Staaten gezeigt hätten, dass Omikron im Vergleich zur Delta-Variante zu milderen Krankheitsverläufen führe.
 
Impfen A und O bei Pandemiebekämpfung
Es zeige sich zudem, dass eine Auffrischungsimpfung sehr effizient gegen symptomatische Verläufe wirke, sagte Günther. „Deshalb ist und bleibt das Impfen und das Boostern weiterhin das A und O der Pandemiebekämpfung. Geboosterte tragen zudem weniger zur Virusweitergabe bei.“
 
Nachschärfungen der Regelungen seien mit Blick auf die Dynamik des aktuellen Infektionsgeschehens dennoch sinnvoll. Die Spitzen der Landesregierung hätten sich daher auf Änderungen der Corona-Bekämpfungsverordnung verständigt, die insbesondere größere Zusammenkünfte und den Schutz vulnerabler Gruppen in den Blick nehme.
 
Am Dienstag, dem 4. Januar, soll die geänderte Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft treten.
 
Die Eckpunkte der neuen Verordnung:
 
- Die Kontaktbeschränkungen von maximal zehn Personen gelten auch im öffentlichen Raum.
 
- Die maximale Teilnehmerzahl bei Veranstaltungen wird auf 50 (Innenbereiche) beziehungsweise 100 Personen (außen) begrenzt.
 
- In Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gilt eine FFP2-Maskenpflicht für Besucherinnen und Besucher.
 
- Tanzveranstaltungen müssen grundsätzlich den zuständigen Behörden angezeigt werden. Für Diskotheken und Bars gelten weiterhin die 2Gplus-Regel und Maskenpflicht. Der erforderliche Test muss ein PCR-Test sein, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
 
- Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung wird grundsätzlich für alle Innenbereiche empfohlen.
 
Sondersitzung des Landtags
In einer Sondersitzung des Landtags, die am 10. Januar stattfinden soll, wird Daniel Günther eine Regierungserklärung zur aktuellen Lage abgeben. “Ich fordere den Bund auf, die epidemische Lage von nationaler Tragweite festzustellen“, so Günther.
 
Bund-Länder-Treffen am Freitag
Am kommenden Freitag, dem 7. Januar, soll eine weitere Bund-Länder-Konferenz stattfinden. Bei dem Treffen soll über die Verkürzung der Quarantänezeiten im Zusammenhang mit der Omikron-Variante sowie über die Zulassung der Booster-Impfung für 12- bis 17-Jährige beraten werden. (red)


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