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Gesche Muchow

Corona: Weitere Lockerungen in S-H ab dem 9. Mai

Auch Sportbootbesitzer dürfen wieder nach Fehmarn reisen.

Auch Sportbootbesitzer dürfen wieder nach Fehmarn reisen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. In seiner jüngsten Sitzung hat das Kabinett weitere Erleichterungen beschlossen, die am Samstag, dem 9. Mai in Schleswig-Holstein in Kraft treten sollen.
 
Voraussetzung dafür sei aber, dass sich die Bürger auch weiterhin konsequent an das Abstandsgebot halten und die Hygieneempfehlungen beachten, so die Landesregierung in einer Pressemitteilung.
 
Und um diese Lockerungen der Corona-Auflagen geht es:
 
Größere Geschäfte dürfen öffnen
Wie bereits berichtet hebt die Landesregierung die Verkaufsflächenbeschränkung im Einzelhandel auf. Ab Samstag dürfen auch Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mehr als 800 Quadratmetern wieder öffnen, wenn sie sicherstellen, dass pro eingelassenem Kunden eine Verkaufsfläche von zehn Quadratmetern zur Verfügung steht. Gleichzeitig muss vor den Geschäften die Möglichkeit bestehen, dass Wartende den vorgeschriebenen Mindestabstand zueinander einhalten. „“Mit dieser Regelung erübrigen sich nicht nur viele anhängige Klagen von Händlern, sondern wir schaffen auch mehr Praxisnähe““, sagte Wirtschaftsminister Dr. Bernd Buchholz. Allerdings müssten die Geschäfte je nach Ladengröße Personen mit der Überwachung dieser Regeln beauftragen. Die genaue Anzahl richtet sich nach den Quadratmetern des jeweiligen Geschäfts.
 
Sportbootbesitzer werden Dauercampern gleichgestellt
Darüber hinaus hat das Kabinett beschlossen, auf den Inseln die Sportbootbesitzer mit den Dauercampern gleichzusetzen. Damit dürfen ab dem 9. Mai auch die Bootsbesitzer die Inseln betreten.
 
Sport mit Abstand ist möglich
Sport sei schon jetzt wieder weitgehend möglich, sofern er kontaktfrei erfolge, betonte Innenministerin Dr. Sabine Sütterlin-Waack. Dabei differenziere die Landesverordnung nicht zwischen Sportarten. Einzige Bedingung sei die Einhaltung des Abstandsgebotes und der Hygieneregeln. Beim Fußball spreche beispielsweise nichts gegen Elfmeter- oder Freistoßtraining, Zweikampftraining sei jedoch weiterhin nicht erlaubt. Außerdem müsse zuhause geduscht werden.
 
Kirchen: Mindestabstände verringert
Bislang müssen Glaubensgemeinschaften sicherstellen, dass sich bei Gottesdiensten, Gebetsrunden und anderen religiösen Veranstaltungen maximal eine Person pro 15 Quadratmeter Fläche aufhält. Ab dem 9. Mai sind zehn Quadratmeter Fläche pro Gläubigem ausreichend. Gleichzeitig müssen die Gemeinschaften jedoch sicherstellen, dass mögliche Infektionsketten rasch und vollständig nachvollzogen werden können. Die neue Regel gilt auch für Museen, Galerien, Gedenkstätten und Ausstellungen. (red/gm)


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