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Gesche Muchow

Lockerung der Corona-Regeln in Schleswig-Holstein

Auch die Hotels und Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Darüber hinaus seien sich die Länder darüber einig, Großveranstaltungen wie das Wacken-Festival bis zum 31. August zu verbieten.

Auch die Hotels und Restaurants müssen weiterhin geschlossen bleiben. Darüber hinaus seien sich die Länder darüber einig, Großveranstaltungen wie das Wacken-Festival bis zum 31. August zu verbieten.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. In einer vierstündigen Videokonferenz haben sich Ministerpräsidenten und Bundeskanzlerin am Mittwoch darauf geeinigt, die Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie teilweise wieder aufzuheben (der reporter berichtete).
 
In Kiel stellte Ministerpräsident Daniel Günther die Änderungen vor. „Wir haben es erreicht, dass sich die Infektionsgeschwindigkeit in ganz Deutschland verringert hat“, sagte der Regierungschef. Die harten Regelungen hätten dazu beigetragen, Menschenleben zu schützen und wertvolle Zeit zu gewinnen.
 
Menschenleben schützen
„Klar ist aber auch: Wir befinden uns in einer Situation, in der wir nicht klar sagen können, welche dauerhaften Lockerungen möglich sind“, sagte Günther. „Deshalb ist es wichtig, dass wir uns weiter darauf konzentrieren, Ältere und Menschen mit Vorerkrankungen zu schützen.“ Deshalb würden die Abstandsregeln auch weiterhin gelten.
 
Kleinere Geschäfte dürfen wieder öffnen
Die vereinbarten Regelungen umfassten insbesondere den Einzelhandel, teilte der Ministerpräsident mit. Ab dem 20. April sollen demnach auch Geschäfte wieder öffnen dürfen, die keine Lebensmittel verkaufen. Voraussetzung dafür sei, dass die Verkaufsfläche 800 Quadratmeter nicht übersteige. Ausgenommen davon seien nur Buchhandlungen, Autohändler und Fahrradläden: Sie dürfen auch dann geöffnet bleiben, wenn sie größer sind. Darüber hinaus sprechen sich die Regierungschefs dafür aus, künftig in Bus und Bahn sowie in Geschäften einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, um Andere vor einer möglichen Infektion zu schützen.
 
Besuche in Pflegeheimen unter strengen Vorschriften
Auch Besuche in Pflege- und Altenheimen sollen möglich gemacht werden, um Einsamkeit und Isolation zu verhindern. Dabei seien jedoch strengste Hygiene- und Sicherheitsvorkehrungen Pflicht, betonte Günther. Die Landesregierung wolle dafür nun in enger Abstimmung mit den Einrichtungen Pflegekonzepte erarbeiten.
 
Notbetreuung wird ausgeweitet
Schulen und Kindertagesstätten bleiben auch weiterhin geschlossen. Allerdings werde das Land die Notbetreuung ausbauen, sagte der Ministerpräsident. So sollen künftig weitere Berufsgruppen sowie Alleinerziehende die Möglichkeit haben, ihre Kinder betreuen zu lassen.
 
Mit Blick auf die anstehenden Abschlussprüfungen kündigte Günther an, an den prüfungsfreien Tagen Unterricht in den Abschlussjahrgängen zu ermöglichen. Ab dem 4. Mai sollen auch die vierten Klassen wieder zur Schule gehen können. Die Kultusministerkonferenz werde in den kommenden Tagen ein Konzept erarbeiten, um weitere Öffnungen zu ermöglichen.
 
Einreiseverbot bleibt bestehen
Bestehen bleibe hingegen das Einreiseverbot aus touristischem Anlass, erklärte Günther. Wie der Regierungschef betonte, werde das Kabinett nun zeitnah die neuen Regelungen für den echten Norden konkretisieren. Diese sollen dann vorerst bis zum 4. Mai gelten, ein nächstes Gespräch der Länderchefs mit der Bundeskanzlerin ist für den 30. April vorgesehen. (red/gm)


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