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Petra Remshardt

Neuwahl des Seniorenbeirates

Neustadt in Holstein. Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt wird jeweils für drei Jahre gewählt. Der Seniorenbeirat nimmt die Interessen der älteren Einwohner*innen (Senior*innen) der Stadt Neustadt wahr. Zu den Aufgaben des Seniorenbeirates gehören insbesondere beratende Stellungnahmen, Empfehlungen für die Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse in allen Angelegenheiten, die ältere Bürger*innen betreffen.
Insbesondere wird der Seniorenbeirat bei Entscheidungen, welche die folgenden Bereiche betreffen, beteiligt: Verkehrsplanung, Verkehrssicherheit, Infrastrukturplanung, Sozialplanung, Kulturangebote.
Leiterin oder Leiter der Wahl ist die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am ersten Tag der Wahl (9. November 2021) das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten (9. August 2021) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet und nicht nach § 4 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbar ist jede oder jeder Wahlberechtigte, die/der am ersten Tag der Wahl (09.11.2021) das 60. Lebensjahr vollendet hat, seit mindestens sechs Monaten (09.05.2021) mit Hauptwohnsitz in Neustadt in Holstein gemeldet ist und nicht nach § 6 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes von der Wählbarkeit ausgeschlossen ist.
Nicht wählbar sind Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Neustadt in Holstein, Vorstandsmitglieder von Wohlfahrtsverbänden, Parteien oder Wählergruppen.
Seniorinnen oder Senioren, die sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Seniorenbeirat zur Verfü-gung stellen möchten, werden gebeten, bis zum 12. Oktober 2021 einen Wahlvorschlag einzu-reichen. Über das Amt für gesellschaftliche Angelegenheiten der Stadt Neustadt in Holstein, Waschgrabenallee 5, 23730 Neustadt in Holstein, Tel.: 04561/619-411, E-Mail: sfenner@neustadt-holstein.de und den Seniorenbeirat, Tel.: 04561/7149767, 0176/21322670, E-Mail: seniorenbei-rat@stadt-neustadt.de, werden entsprechende Vordrucke ausgegeben sowie weitere Auskünfte erteilt.


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