

Ostholstein. Der Kreis Ostholstein hat am 18. Dezember eine Allgemeinverfügung zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen erlassen. Diese Allgemeinverfügung gilt ab dem 21. Dezember 2020, 0.00 Uhr. Sie tritt mit Ablauf des 10. Januar 2021 außer Kraft. Eine Verlängerung ist möglich. Die entsprechend aktualisierte Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein sowie eine dazugehörige Anlage, in der die Orte und Straßen genannt und in Karten eingezeichnet sind, in denen eine Maskenpflicht gilt, ist online unter www.kreis-oh.de/coronavirus zu finden. (red)