Petra Geffken

Ambulante Krankenpflege Neustadt informiert zur Pflegeversicherung

Am 1. Januar 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt, sozusagen die Teilkaskoversicherung für Pflegebedürftige. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seither immer weiter an und auch das Anforderungsprofil hat sich geändert.
Das Verfahren zur Einstufung erwies sich als nicht mehr zeitgemäß. Dies hat auch der Gesetzgeber erkannt und eine umfassende Reform der Pflegeversicherung beschlossen. Die Reform wurde im Pflege-Neuausrichtungsgesetz geregelt und trat in Teilen bereits am 30. Oktober 2012 in Kraft.
Die größte Änderung erwartet uns jedoch ab dem 1. Januar 2017. Was bedeutet dies für Pflegebedürtige und pflegende Angehörige? Herr Pittelkow, Frau Noldt und Frau Bakscha informieren gern am Messestand. (red)


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