

Am 1. Januar 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung eingeführt, sozusagen
die Teilkaskoversicherung für Pflegebedürftige. Die Zahl der Pflegebedürftigen
steigt seither immer weiter an und auch das Anforderungsprofil hat sich
geändert.
Das Verfahren zur Einstufung erwies sich als nicht mehr zeitgemäß. Dies hat
auch der Gesetzgeber erkannt und eine umfassende Reform der Pflegeversicherung
beschlossen. Die Reform wurde im Pflege-Neuausrichtungsgesetz geregelt und trat
in Teilen bereits am 30. Oktober 2012 in Kraft.
Die größte Änderung erwartet uns jedoch ab dem 1. Januar 2017. Was bedeutet
dies für Pflegebedürtige und pflegende Angehörige? Herr Pittelkow, Frau Noldt
und Frau Bakscha informieren gern am Messestand. (red)