Berufsstart: Volljährig und ohne Schutz?
Die Schulzeit ist vorbei, die Frage Lehre oder Studium entschieden. Wenn das
Ausbildungsjahr oder das Wintersemester beginnt, ist für viele junge Leute der
Zeitpunkt gekommen, sich auf eigene Füße zu stellen und auszuziehen. Muss man
sich jetzt auch selbst versichern?
Wie die HUK-COBURG mitteilt, sind volljährige, unverheiratete Kinder in der
Haftpflicht-, Rechtsschutz- und Hausratversicherung während der Erstausbildung
bei ihren Eltern kostenlos mitversichert. An der Mitversicherung ändert auch ein
freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder ein Bundesfreiwilligenjahr
nichts. Unerheblich ist zudem, ob die Dienste direkt nach dem Schulabschluss,
während oder direkt nach der Ausbildung absolviert werden. In der
Haftpflichtversicherung sind zusätzlich der Freiwillige Wehrdienst, ein
einjähriges Work & Travel-Programm oder eine einjährige Au-pair-Tätigkeit
mit eingeschlossen. - Natürlich dürfen die Mitversicherten in dieser Zeit kein
eigenes Einkommen haben: Bafög, Lehrlingsgehalt oder der typische Studentenjob,
um ein bisschen Taschengeld dazu zu verdienen, spielen keine Rolle.
Auch die typische Studentenbude ist durch die Hausratversicherung der Eltern
mitversichert. Und selbst wenn man sich nach Abschluss der Erstausbildung auf
eigene Füße stellt und eine eigene Wohnung einrichtet, besteht die kostenlose
Mitversicherung noch ein halbes Jahr weiter. Ereignet sich während der
Mitversicherungszeit allerdings ein Schaden, ist die Entschädigung auf einen
gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme begrenzt.
Ausland inklusive
Ein Auslandssemester ist heute eher die Regel als die Ausnahme: Das wissen
Versicherungen und bieten darum in der Hausrat- ebenso wie in der
Haftpflichtversicherung weltweiten Schutz. Dauert der Auslandsaufenthalt jedoch
länger als ein halbes Jahr, sollte man zuvor mit seiner Hausratversicherung
reden. Auch auf die Rechtsschutzversicherung können Auslandsstudenten zählen,
solange sie sich in Europa oder in den Mittelmeeranrainerstaaten aufhalten.
Liegt der Studienort in anderen Staaten, sollte man auch hier das Gespräch mit
seinem Versicherer suchen.
Ein wichtiges Thema beim Auslandssemester ist die Krankenversicherung.
Gesetzlich krankenversicherte Studenten sind bis zum 25. Lebensjahr bei ihren
Eltern mitversichert und haben im Gastland Anspruch auf die gesetzlichen
Leistungen. Oft weicht der Leistungskatalog dort aber stark vom deutschen ab und
bietet nicht den gewohnten Standard. Zuzahlungen sind eher die Regel als die
Ausnahme. Außerdem greift der Schutz nur in Staaten, mit denen Deutschland ein
Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat. Wer in den USA oder Australien
studieren will, muss sich selbst versichern.
Viele private Krankenversicherungen bieten für vorübergehende
Auslandsaufenthalte - wie einem Auslandssemester - Schutz im Rahmen einer
Auslandsreisekrankenversicherung. Mit dieser Police im Gepäck geht man im
Ausland als Privatpatient zum Arzt oder ins Krankenhaus, Eigenanteile werden
zurückerstattet und sollte ein Krankenrücktransport nötig werden, ist er mit
eingeschlossen. Eine Leistung, die keine gesetzliche Krankenkasse übernimmt, die
aber schnell etliche tausend Euro kosten kann. (red)
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