

Kellenhusen. Die Posse um Kellenhusens Ex-Bürgermeister Carsten Nebel gipfelte Anfang Februar in seinem Rücktritt (der reporter berichtete). Damals wurde ihm der private Erwerb von Grundstücken (Preussag-Häuser) zum Verhängnis. Mittlerweile ist die Angelegenheit vom Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein und vom Justiziariat des Kreis Ostholstein geprüft worden.
In einem Schreiben der Stabsstelle Kommunalaufsicht des Kreises Ostholstein heißt es unter anderem:
Alle Beteiligten stimmen darüber ein, dass in Bezug auf den Kauf der Grundstücke ein Verstoß des Bürgermeisters Nebel gegen kommunalverfassungsrechtliche Vorschriften nicht ersichtlich ist. Nach Durchsicht der eingereichten Unterlagen hat im fraglichen Zeitraum zu keinem Zeitpunkt ein Tagesordnungspunkt auf den Tagesordnungen der Sitzungen der Gemeindevertretung Kellenhusen gestanden. Somit wurde weder eine Beratung der Thematik vorgenommen noch ein entsprechender Beschluss der Gemeindevertretung gefasst, die entsprechenden Grundstücke zu erwerben.
In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass neben dem Bürgermeister auch alle Fraktionen und Ausschüsse sowie ein Drittel der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter einen Tagesordnungspunkt auf die jeweilige Tagesordnung setzen lassen können. Soweit in den Fraktionen ein entsprechendes Interesse an einem Kauf der Grundstücke bestanden hat, hätten diese einen darauf gerichteten Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung für die Sitzung am 14. Dezember 2016 setzen lassen können. Dies ist nach den vorliegenden Unterlagen nicht geschehen. Erst in der Sitzung am 9. Oktober 2017 wurde diese Thematik wieder unter Punkt 15A: „Anfragen und Mitteilungen“ eingangs im öffentlichen und anschließend im nichtöffentlichen Teil der Gemeindevertretersitzung angesprochen.
Somit ist festzuhalten, dass zu keinem Zeitpunkt ein auf den Kauf der entsprechenden Grundstücke gerichteter Beschluss der Gemeindevertretung vorlag. Bloße Absichtserklärungen außerhalb der Gemeindevertretersitzung oder der entsprechenden Ausschusssitzungen (hier: „Fraktionssprecherrunde“) begründen noch keine den Bürgermeister bindende Willenserklärung der Gemeinde. Somit hat der Bürgermeister Nebel mit dem Kauf der Grundstücke nicht gegen den Willen der Gemeindevertretung gehandelt. Die von der Verwaltung Mitte Januar 2017 abgegebene Mitteilung, dass kein Vorkaufsrecht der Gemeinde besteht, deutet darauf hin, dass auch dort eine Kaufabsicht der Gemeinde Kellenhusen nicht bekannt war.
In einem persönlichen Gespräch mit dem reporter wies Carsten Nebel noch einmal darauf hin, dass im damaligen Umgang mit ihm, Grenzen deutlich überschritten wurden. Er sei durchaus kritikfähig, die Heftigkeit habe ihn aber nicht nur überrascht, sie habe auch ein schlechtes Bild auf die Vorbildfunktion der Gemeindevertreter, die Politik an sich, das Ehrenamt und die Gemeinde geworfen. „Die Vorwürfe und Anschuldigungen gegen mich waren, wie es die Prüfung jetzt ergeben hat, nicht richtig. Damit ist das Thema für mich jetzt erledigt“, erklärte Carsten Nebel. (mg)