

„Halte Ordnung und die Ordnung wird dich halten.“ Für Oliver Wirthmann,
Geschäftsführer beim Kuratorium Deutsche Bestattungskultur, gilt diese
Beobachtung nicht nur für das Leben, sondern auch für das Sterben. „Man sollte
schon frühzeitig den äußeren Rahmen der Bestattung klären. Damit gibt man sich
selbst die Sicherheit, dass der eigene Wille Beachtung findet – und man nimmt
gleichzeitig auch den Angehörigen die Sorge, in Zeiten arger Trauer sich auch
noch um Bestattungsfragen kümmern zu müssen. So vermeidet man auch das Orakeln
über den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.“
Bestatter bieten dafür sogenannte Bestattungsvorsorge-Beratungen an.
Gemeinsam mit dem Kunden werden in einem Bestattungsvorsorgevertrag alle Punkte
festgehalten, die dereinst für die Bestattung wichtig sein sollen. Beratung und
Vorsorgevertrag sind kostenlos. Zu den Punkten, die in einem
Bestattungsvorsorgevertrag geklärt werden, gehören unter anderem die Frage nach
einer Erd- oder Feuerbestattung, der Blumenschmuck, die Trauerfeier und vieles
mehr.
Dabei regelt man auch den finanziellen Rahmen. Laut einhelliger
Branchenmeinung macht es Sinn, langfristig für die Bestattung finanziell
vorzusorgen, sobald man mit dem Bestatter seines Vertrauens den Vorsorgevertrag
abgeschlossen hat. Dafür gibt es im Grunde nur zwei sichere Möglichkeiten:
Der Bundesverband Deutscher Bestatter bietet über seine Deutsche
Bestattungsvorsorge Treuhand AG die treuhänderische Verwaltung von Geldern an.
„Der Kunde zahlt, ausgehend vom Kostenvoranschlag des Bestatters im
Bestattungsvorsorgevertrag, Geld in den Treuhandvertrag ein. Dieses wird als
Treuhandvermögen mündelsicher angelegt und verzinst. Das Geld kann nicht
verloren gehen“, erläutert Wirthmann. „Im Todesfall wird dieses Treuhandvermögen
dann an den Bestatter zur Erfüllung des Vertrages ausgezahlt.“ Informationen
über die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG gibt es bei den Bestattern des
Bundesverbandes und direkt beim Verband unter vorsorge-heute.de oder
www.bestatter.de/bestattungsvorsorge.
Die Alternative dazu ist die Sterbegeldversicherung. Sie bietet sich vor
allem für Menschen an, die nicht älter als Mitte 60 sind. Hier werden monatlich
kleine Beträge in eine Sterbegeldversicherung eingezahlt, die im Todesfall
ausbezahlt wird. Gerade für Menschen mit kleineren Einkommen sei dies
interessant. „Es gibt keine Gesundheitsprüfung und das Geld wird auch bei Suizid
oder Unfalltod ausgezahlt“, sagt Wirthmann, der die Kritik an der
Sterbegeldversicherung nicht nachvollziehen kann. „Es wird gerne behauptet, sie
sei unnötig und zu teuer. Das stimmt aber nicht, da es sich um ein
Versicherungsprodukt handelt, das den Betroffenen im Todesfall absichert. Es ist
natürlich keine Kapitalanlage, mit der man Geld verdient.“ Der Vorteil ist
zudem, dass die Einlage in der Sterbegeldversicherung im Pflegefall nicht vom
Sozialamt angetastet wird. Das gilt übrigens auch für das Treuhandvermögen.
(akz-o)