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Marco Gruemmer

Fahranfänger: So gelingt der Start am Lenkrad

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Sobald die Führerscheinprüfung geschafft ist und man endlich den Lappen in den Händen hält soll es natürlich gleich los gehen mit dem Fahren. Aber Vorsicht: für Fahranfänger gelten in Deutschland und auch teilweise im Ausland abweichende Regelungen, die man besser kennen sollte, um keine böse Überraschung zu erleben.
 
Tempolimits für Fahranfänger: In Deutschland besteht für Fahranfänger kein gesondertes Tempolimit, das heißt es gelten für sie dieselben Geschwindigkeitsbestimmungen, wie für andere Kraftfahrzeugfahrer. Wer jedoch seine Urlaubskasse nicht unnötig mit Bußgeldern belasten will, sollte sich an die besonderen Tempolimits für Fahranfänger im Ausland halten – denn dort drohen oft hohe Strafen.
 
Alkoholverbot für Fahranfänger: Fahranfänger unterliegen teilweise besonderen Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.
 
Absolutes Alkoholverbot in Deutschland: Wer in Deutschland unterwegs ist muss sich bewusst sein, dass alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, einem absoluten Alkoholverbot unterliegen. Der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 Promille Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkohol-Verstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bewertet.
 
Fahren im Ausland mit B 17 - erlaubt oder verboten? Die Frage ist schnell beantwortet: Wer begleitetes Fahren ab 17 macht, darf nur in Österreich ans Steuer. In allen anderen Ländern drohen drastische Strafen. Die sogenannte Prüfbescheinigung, die einem Fahranfänger nach bestandener praktischer Führerscheinprüfung im Rahmen des Begleiteten Fahrens mit 17 ausgehändigt wird, ist nur ein „Führerscheinersatz“ und gilt nur in Deutschland.
 
Führerscheinneulinge und die Probezeit: Beim erstmaligen Erwerb einer Fahrerlaubnis – ausgenommen sind die Klassen AM, L und T – wird der Führerschein „auf Probe“ erteilt. Dabei handelt es sich um eine ganz normale Fahrberechtigung, bei der jedoch besondere Folgen an ein Fehlverhalten geknüpft werden. Sie beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis. Das heißt mit der Aushändigung des Führerscheins. Wenn statt des Führerscheindokuments ersatzweise eine befristete, nur im Inland geltende, Prüfbescheinigung erteilt wird, beginnt damit die Probezeit. Das ist insbesondere beim Begleiteten Fahren ab 17 der Fall.
 Mit dem Auto der Eltern unterwegs – was ist zu beachten? Vor Fahrtantritt sollte der Versicherungsschutz abgeklärt werden. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jedes Auto Pflicht. Die Kaskoversicherung hingegen ist keine Pflichtversicherung. Letztere springt ein, wenn der Schaden am eigenen Fahrzeug selbst verschuldet wurde. (Quelle: ADAC) Auf www.der-reporter.de/fahren-lernen ist eine Karte mit allen Ansprechpartnern zu sehen, die auf dieser Seite mit einer Anzeige vertreten sind. Klicken Sie auf die entsprechenden roten Markierungen, um die Kontaktdaten der Firmen zu erhalten.
 
Ihre Ansprechpartner zum Thema "Fahren lernen":
Auto Hagen
Auto Schömig
Itzehoer Versicherungen
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