Petra Remshardt

Hinweis zur Straßenreinigungspflicht in der Gemeinde Lensahn

Lensahn. Da in letzter Zeit im Gemeindegebiet wieder häufiger nicht gereinigte Straßen, Geh- und Radwege auffallen, macht die Gemeinde Lensahn alle Bürger hiermit auf die Straßenreinigungspflichten aufmerksam, die auch in der nächsten Zeit verstärkt kontrolliert und gegebenenfalls bei Nichteinhalten geahndet werden.
Zusammen mit Sand und sonstigen Fremdkörpern verstopfen unter anderem Blätter und Unkraut schnell einmal einen Regenwasserablauf. Durch die vermehrt auftretenden Starkregenfälle aber auch bei normalen Regenereignissen ist es nötig, die Rinnen an den Straßen sauber zu halten und von Unkraut zu befreien, damit nicht abfließendes Wasser nicht zu weiteren Gefährdungen auf der Straße (Aquaplaning), bis hin zu Schäden an der Straße selbst und den anliegenden Grundstücken führen kann. Unfälle und kostenintensive Reinigungsarbeiten an den Entwässerungsanlagen können nach Verstopfung einer Rohrleitung die Folge sein. Ein gegenseitiges Rücksichtnehmen sowie die Einhaltung der Reinigungspflichten, für eine verkehrssichere und saubere Gemeinde, sollten im Interesse von allen liegen.
Die „Satzung über die Straßenreinigung in der Gemeinde Lensahn“ kann auf der Internetseite: www.lensahn.de -> Rathaus & Politik -> Ortsrecht ->Bauverwaltung, nachgelesen werden. Für Rückfragen steht die Gemeindeverwaltung unter amt-lensahn@amt-lensahn.de oder Tel. 04363/508-31 zur Verfügung. (red)


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