

Lensahn. Beim Ordnungsamt des Amtes Lensahn sind zuletzt wiederholt Beschwerden über das Verhalten einzelner Hundehalter eingegangen. Daher möchte die Verwaltung nochmals auf die Regelungen des geltenden Hundegesetzes in Schleswig-Holstein (HundeG) hinweisen. Grundsätzlich gilt dabei, dass Hunde so zu halten sind, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit ausgehen.
Zu beachten sind unter anderem: die Leinenpflicht in bestimmten Bereichen, zum Beispiel in Verkehrsmitteln und auf dem Gelände von und in Mehrfamilienhäusern, das Mitnahmeverbote in bestimmten Einrichtungen, zum Beispiel auf Kinderspielplätzen und in Schulen, die Pflicht, Verunreinigungen durch den Hund unverzüglich zu beseitigen. Auf allen Wegen und Plätzen hat der Hundehalter eine Aufsichtspflicht. Er muss Gefahren, die von seinem Hund ausgehen, vermeiden.
Von Bürgern im Amt Lensahn wurde zuletzt erneut vermehrt beklagt, dass in bestimmten Bereichen immer wieder ,,Hinterlassenschaften“ von Hunden, sowohl in Grünanlagen als auch auf öffentlichen Wegen, zu finden sind. Insbesondere in Bereichen, die von Kindern genutzt werden, führt dies zu Verärgerung und Konflikten. Die Verschmutzungen durch Hundekot stellen nicht nur eine Beeinträchtigung des Ortsbildes dar, sie bergen auch gesundheitliche Risiken. Damit es möglichst nicht zu solchen Verunreinigungen kommt, unterstützten die Gemeinden die Hundehalter mit kostenlosen Hundekotbeuteln, die an verschiedenen Stellen zur Verfügung gestellt werden.
Das Amt Lensahn ist froh, dass viele Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Grundsätzlich sollte schon aus Rücksicht auf die Mitmenschen jeder Hundehalter entstandene Verunreinigungen entfernen, auch ohne dazu gesetzlich gezwungen zu sein.
Hinweis: Verstöße gegen die allgemeinen Pflichten des Hundegesetzes können mit Geldbußen von bis zu 10.000 Euro geahndet werden können. Darunter fallen Verstöße gegen geltende Anleinpflichten, gegen die Aufsichtspflicht oder die Pflicht zur Entsorgung des Hundekots. (red)