Petra Remshardt

„Jede Stimme im Kirchenkreis hat Gewicht“

Die Pröpste Dirk Süssenbach (lks.) und Peter Barz bitten alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren zur Wahl.

Die Pröpste Dirk Süssenbach (lks.) und Peter Barz bitten alle Kirchenmitglieder ab 14 Jahren zur Wahl.

Ostholstein. Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in Ostholstein bekommen demnächst Post. In ihre Briefkästen flattert zwischen Ende September und Anfang Oktober ein wichtiges Dokument: die Unterlagen zur Kirchengemeinderatswahl 2016. „Dazu gehören die Wahlbenachrichtigung und ein Brief der Nordkirche“, erklärt Henrike Biebow, stellvertretende Wahlbeauftragte des Kirchenkreises. Seit Anfang September sind mehrere Druckmaschinen damit beschäftigt, diesen Brief für alle rund zwei Millionen wahlberechtigten Mitglieder in der Nordkirche zu drucken und mit individuellen persönlichen Angaben zu versehen. Die Benachrichtigung enthält Informationen, wann und wo die Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben und damit den neuen Kirchengemeinderat ins Amt wählen können. Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. „Der Antrag muss spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, also am 25. November, im Gemeindebüro vorliegen“, betont Henrike Biebow. „Sollte der Brief mit den Wahlunterlagen Anfang Oktober noch nicht eingetroffen sein, ist es wichtig, Kontakt mit der Kirchengemeinde aufzunehmen.“ Wenn die Wahlbenachrichtigung verloren geht, genüge im Wahllokal auch der Personalausweis.
 
Die Pröpste des Kirchenkreises Ostholstein Peter Barz und Dirk Süssenbach freuen sich, dass sich in den Kirchengemeinden wieder viele Menschen ehrenamtlich engagieren möchten und als Mitglied für den Kirchengemeinderat kandidieren: „Ihnen gilt schon jetzt unser Dank. Unsere Kirche lebt davon, dass Menschen das Leben in der Gemeinde aktiv mitgestalten – mit ihren individuellen Talenten und Fähigkeiten, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben“, sagt Propst Peter Barz. Gemeinsam mit Amtskollege Dirk Süssenbach fordert er alle Mitglieder des Kirchenkreises dazu auf, am 1. Advent zur Wahl zu gehen: „Jedes Mitglied darf bei der Kirchenwahl mitstimmen - und ist aufgerufen, diese Möglichkeit auch zu nutzen. Jede Stimme ist einzigartig und hat Gewicht“, sagt Dirk Süssenbach. „Sie bietet die Chance, sich einzumischen und mitzubestimmen, wer im Leitungsgremium der Kirchengemeinde mitwirken soll.“ Der Kirchengemeinderat sei für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium der Kirchengemeinde. „Damit ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im Gemeindeleben.“
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten ist zum Zeitpunkt der Wahl als Aushang im Wahlraum zu finden. Wer sich bereits im Vorfeld informieren will, kann dies zum Beispiel bei der Gemeindeversammlung tun, bei der sich die Kandidatinnen und Kandidaten persönlich vorstellen. In vielen Kirchengemeinden präsentieren sie sich auch im Gemeindebrief und auf der Internetseite der Gemeinde.
 
Alle Kirchengemeinden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmal werden in allen 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte (KGR) gewählt. Fast zwei Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind nordkirchenweit am 27. November, dem 1. Advent, dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Und noch etwas ist neu: Das Wahl-Alter wurde gesenkt. Zum ersten Mal darf in der gesamten Nordkirche jeder mitwählen, der spätestens am 13. November das 14. Lebensjahr vollendet hat. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, denen auch alle Pastorinnen und Pastoren angehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde. Sie sind für die Konzeption der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit zuständig und kümmern sich um die musikalischen und diakonischen Arbeitsbereiche sowie die Bildungsangebote. Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung. (red)


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