„Jede Stimme im Kirchenkreis hat Gewicht“
Ostholstein. Alle wahlberechtigten Kirchenmitglieder in
Ostholstein bekommen demnächst Post. In ihre Briefkästen flattert zwischen Ende
September und Anfang Oktober ein wichtiges Dokument: die Unterlagen zur
Kirchengemeinderatswahl 2016. „Dazu gehören die Wahlbenachrichtigung und ein
Brief der Nordkirche“, erklärt Henrike Biebow, stellvertretende Wahlbeauftragte
des Kirchenkreises. Seit Anfang September sind mehrere Druckmaschinen damit
beschäftigt, diesen Brief für alle rund zwei Millionen wahlberechtigten
Mitglieder in der Nordkirche zu drucken und mit individuellen persönlichen
Angaben zu versehen. Die Benachrichtigung enthält Informationen, wann und wo die
Wahlberechtigten ihre Stimme abgeben und damit den neuen Kirchengemeinderat ins
Amt wählen können. Ein weiterer wichtiger Teil des Briefes ist das
Antragsformular für die Briefwahl. Damit ist es möglich, sich per Post oder
persönlich im Gemeindebüro Briefwahlunterlagen ausstellen zu lassen. „Der Antrag
muss spätestens zwei Tage vor dem letzten Wahltermin, also am 25. November, im
Gemeindebüro vorliegen“, betont Henrike Biebow. „Sollte der Brief mit den
Wahlunterlagen Anfang Oktober noch nicht eingetroffen sein, ist es wichtig,
Kontakt mit der Kirchengemeinde aufzunehmen.“ Wenn die Wahlbenachrichtigung
verloren geht, genüge im Wahllokal auch der Personalausweis.
Die Pröpste des Kirchenkreises Ostholstein Peter Barz und Dirk Süssenbach
freuen sich, dass sich in den Kirchengemeinden wieder viele Menschen
ehrenamtlich engagieren möchten und als Mitglied für den Kirchengemeinderat
kandidieren: „Ihnen gilt schon jetzt unser Dank. Unsere Kirche lebt davon, dass
Menschen das Leben in der Gemeinde aktiv mitgestalten – mit ihren individuellen
Talenten und Fähigkeiten, ihrer Persönlichkeit und ihrem Glauben“, sagt Propst
Peter Barz. Gemeinsam mit Amtskollege Dirk Süssenbach fordert er alle Mitglieder
des Kirchenkreises dazu auf, am 1. Advent zur Wahl zu gehen: „Jedes Mitglied
darf bei der Kirchenwahl mitstimmen - und ist aufgerufen, diese Möglichkeit auch
zu nutzen. Jede Stimme ist einzigartig und hat Gewicht“, sagt Dirk Süssenbach.
„Sie bietet die Chance, sich einzumischen und mitzubestimmen, wer im
Leitungsgremium der Kirchengemeinde mitwirken soll.“ Der Kirchengemeinderat sei
für sechs Jahre Amtszeit das zentrale Leitungsgremium der Kirchengemeinde.
„Damit ist die Kirchenwahl ein wichtiger und wegweisender Schritt im
Gemeindeleben.“
Die Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten ist zum Zeitpunkt der Wahl
als Aushang im Wahlraum zu finden. Wer sich bereits im Vorfeld informieren will,
kann dies zum Beispiel bei der Gemeindeversammlung tun, bei der sich die
Kandidatinnen und Kandidaten persönlich vorstellen. In vielen Kirchengemeinden
präsentieren sie sich auch im Gemeindebrief und auf der Internetseite der
Gemeinde.
Alle Kirchengemeinden in der Evangelisch-Lutherischen Kirche in
Norddeutschland gehen in diesem Jahr einen großen Schritt gemeinsam: Erstmal
werden in allen 1000 Gemeinden neue Kirchengemeinderäte (KGR) gewählt. Fast zwei
Millionen wahlberechtigte Kirchenmitglieder sind nordkirchenweit am 27.
November, dem 1. Advent, dazu aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Und noch etwas
ist neu: Das Wahl-Alter wurde gesenkt. Zum ersten Mal darf in der gesamten
Nordkirche jeder mitwählen, der spätestens am 13. November das 14. Lebensjahr
vollendet hat. Die Mitglieder des Kirchengemeinderates, denen auch alle
Pastorinnen und Pastoren angehören, tragen die Verantwortung für die Gemeinde.
Sie sind für die Konzeption der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit
zuständig und kümmern sich um die musikalischen und diakonischen Arbeitsbereiche
sowie die Bildungsangebote. Zu den Aufgaben des Kirchengemeinderates gehören
auch die Verwaltung der Finanzen und Liegenschaften sowie die Personalplanung.
(red)
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