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Kristina Kolbe

Nein zu häuslicher Gewalt

Dieses Handzeichen ist ein weltweit etablierter, nonverbaler Hilferuf und sagt „Hilfe, häusliche Gewalt“. (Foto: Polizei Lübeck)

Dieses Handzeichen ist ein weltweit etablierter, nonverbaler Hilferuf und sagt „Hilfe, häusliche Gewalt“. (Foto: Polizei Lübeck)

Ostholstein. Im Jahr 2021 registrierte die Polizei im Bereich Ostholstein 320 Fälle von häuslicher Gewalt (Quelle: PKS 2021 BKA / LKA S.-H.). Die Zahlen sind seit Jahren konstant hoch. Die bundesweiten Zahlen lieben im Jahr 2020 in Deutschland bei 148.031 Fällen von Häuslicher Gewalt, die polizeilich bekannt wurde. Experten gehen von einer deutlich höheren Dunkelziffer aus.

 

In Ostholstein werden täglich polizeiliche Einsätze im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt wahrgenommen. Ein Großteil der angezeigten Taten basiert auf körperlicher Gewalt. Aber auch psychische Gewalt, beispielhaft in Form von Beleidigungen, Stalking und sozialer Kontrolle, spielen neben sexueller Gewaltausübung durch Nötigung und Vergewaltigung eine große Rolle.

 

Häusliche Gewalt ereignet sich in allen sozialen Schichten. Charakteristisch ist, dass es oft nicht bei einer einzelnen Gewalttat bleibt. Die Übergriffe wiederholen sich, wobei die Abstände zwischen den einzelnen Vorfällen mit der Zeit immer kürzer werden und die Intensität zunimmt. Die Mehrzahl der Opfer ist weiblich. Statistiken belegen, dass jede vierte Frau in Deutschland mindestens einmal körperliche oder sexuelle Gewalt durch ihren Partner oder Ex-Partner erfahren hat. Aber auch Männer sind Opfer von häuslicher Gewalt. Laut Angaben des Bundeskriminalamtes (BKA - PKS 2020) sind 19,5% der Betroffenen männlich.

 

In akuten Gefahrenlagen empfiehlt die Polizei, den bekannten Notruf 110 zu wählen. Sollten Betroffene von häuslicher Gewalt unter ständiger Beobachtung des Aggressors stehen oder kontrolliert werden und daher keine Möglichkeit haben, sich aktiv Hilfe zu holen, so können sie auf ein nonverbales Zeichen als stiller Hilferuf zurückgreifen (siehe Foto).

 

Je nach Situation gibt es verschiedene Möglichkeiten, um Schutz vor weiteren Gewalttaten zu gewährleisten. So kann die Polizei unter bestimmten rechtlichen Voraussetzungen beispielsweise den Aggressor für einen Zeitraum von maximal vier Wochen aus der gemeinsamen Wohnung verweisen und zeitgleich ein Rückkehr- und Betretungsverbot aussprechen. Hierzu stellt die Polizei eine einzelfallbezogene Gefahrenprognose und prüft, ob die erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen einer gegenwärtigen Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit und ein gemeinsamer Wohnsitz beziehungsweise Lebensmittelpunkt vorliegen.

 

In Ostholstein sprach die Polizei im vergangenen Jahr in 50 Fällen im unmittelbaren Nachgang an die angezeigte Gewalttat eine Wegweisung aus, um Betroffenen und deren Familien zeitnahen Schutz zu bieten. Um längerfristigen Schutz zu erhalten, wird den Betroffenen in diesem Zusammenhang stets empfohlen, eine gerichtliche Schutzanordnung nach dem Gewaltschutzgesetz zu erwirken, je nach Sachlage im besten Falle mit der Zielrichtung einer Wohnungszuweisung für die betroffene Person.

 

Wohnt der Aggressor nicht in der Wohnung, kommen zum Schutz der Opfer andere rechtliche Instrumente wie ein polizeilich ausgesprochenes Kontakt- und Näherungsverbot von bis zu vier Wochen, ein Platzverweis oder im weiteren Verlauf eine gerichtlich erwirkte Gewaltschutzanordnung in Betracht. Frauen können auch längerfristig in einem Frauenhaus untergebracht werden. Ziel der polizeilichen Maßnahmen in der Situation vor Ort ist es, zwar frühzeitig aber auch sehr sensibel für die oder den Geschädigten die bestmöglichste, langfristig nachhaltige Lösung zu finden und dem Aggressor keine weitere Möglichkeit der Gefährdung zu bieten.

 

Für Personen, die Opfer von Häuslicher Gewalt geworden sind, stehen speziell ausgebildete Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung.

 

Die Dienststellen stehen auch allen besorgten Angehörigen oder Freunden für allgemeine Fragen zum Thema häusliche Gewalt zur Verfügung. Oft sind es Personen aus dem nahen Umfeld, denen sich Betroffene zunächst anvertrauen.

 

Bei Bedarf wenden Sie sich an eine der örtlichen Dienststellen:

Travemünde: 04502/863430, Stockelsdorf: 0451/498560, Ahrensbök: 04525/7979910, Timmendorfer Strand: 04503/40810, Scharbeutz: 04503/35720, Ratekau: 04504/7088880, Eutin: 04521/8010, Malente: 04523/201780, Süsel: 04524/7309910, Hutzfeld: 04527/510, Heiligenhafen: 04362/50370, Oldenburg: 04361/10550, Fehmarn: 04371/503080, Lensahn: 04363/7939830, Großenbrode: 04367/310, Neustadt: 04561/6150, Grube: 04364/7669920, Schönwalde: 04528/510, Grömitz: 04562/22000.

 

Zudem finden Betroffene beim Bundeshilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ rund um die Uhr kostenfrei unter der Nummer 08000/116016 Beratung und Hilfe. Die Beratung ist auf Wunsch anonym und in 17 verschiedenen Sprachen möglich. Im Netz ist das Hilfetelefon zu finden unter: www.hilfetelefon.de.

Betroffene Männer können sich an das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Männer“ wenden: Tel.: 0800 1239900 oder sich auf der Homepage www.maennerhilfetelefon.de informieren.

Weitere Adressen: www.ODABS.org (ermittelt Beratungsstellen in unmittelbarer Nähe), www.vertrauliche-spurensicherung-sh.de (Verletzungen kostenlos und vertraulich rechtsmedizinisch untersuchen und gerichtsverwertbar dokumentieren zu lassen),

Wer befürchtet, gewalttätig gegenüber Angehörigen oder Personen im sozialen Nahbereich zu werden, kann Kontakt zum bundesweiten, kostenfreien Hilfetelefon für Tatgeneigte aufnehmen unter Tel: 0800/7022240. (red)


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