Verbraucherfrage der Woche Wer haftet für Schäden am Mobiliar im Ferienhaus?
Tanja S. aus Oschersleben fragt: „Für die Sommerferien haben meine Familie
und ich ein Ferienhaus an der Ostsee angemietet. Müssen wir für Schäden am
Mobiliar aufkommen, wenn wir aus Versehen etwas kaputt machen?“
Rolf Mertens, Versicherungsexperte von ERGO sagt dazu: „Grundsätzlich gilt:
Wer einen Schaden verursacht, haftet dafür. Mietverträge von Ferienimmobilien
enthalten meist auch einen entsprechenden Passus. Haben aber Kinder einen
Schaden angerichtet, ist die Frage der Haftung von der jeweiligen Situation
abhängig. Unter 7-Jährige beispielsweise gelten als deliktunfähig. Dann haften
die Eltern nur, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Welches Maß an
Betreuung erforderlich ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Entscheidend
sind neben dem Alter auch Entwicklung und Charakter des Kindes. Die Gerichte
urteilen im Einzelfall. Gut beraten ist in jedem Fall, wer eine
Privat-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Wichtig ist, dass der Tarif
auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in Ferienhäusern und Hotels
einschließt. Einige Tarife enthalten auch eine Kinderschadenklausel.“ (red)
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