

Neustadt. Aufbruchstimmung am Hafen. Skipper haben ihre Boote nach langer Coronapause aus dem Winterlager geholt. Denn die Sportboothäfen dürfen seit Montag wieder den Betrieb aufnehmen (der reporter berichtete).
Nachdem auch im Neustädter Sportboothafen seit Anfang März gähnende Leere herrschte, steht dort seit einigen Tagen das sogenannte Kranen im Mittelpunkt. Dabei werden die Segelyachten und Motorboote per Kran, mit Gurten und viel Know-how behutsam ins Hafenbecken gehievt. „Wir haben schon 16 Boote ins Wasser gesetzt. Die Stimmung bei den Bootseignern ist gut. Viele sind erleichtert, endlich wieder aufs Wasser zu kommen“, berichteten Hafenmeister Sven Oldhof und Jürgen Lepomaeki von den Stadtwerken Neustadt am Dienstag. Auch der weitere Betrieb des Sportboothafens kommt langsam wieder ins normale Fahrwasser, jedoch unter Auflagen. Es gilt weiter, Distanz zu halten und die Hygieneregeln einzuhalten. Duschen und Gemeinschaftsräume müssen laut aktuellem Erlass geschlossen bleiben, Toiletten sind nur am Tag geöffnet.
Angesichts der Corona-Lockerungen appellierte der Neustädter Segler-Verein an seine Mitglieder, sich an die aktuellen Hafenregeln zu halten, um keinen Rückfall in den vorherigen Status zu riskieren. „Wir gehören zu einer kleinen Minderheit, die ihren Sport wieder ausüben darf. Darum sollten wir äußerst verantwortungsbewusst und rücksichtsvoll mit den wiedergewonnenen Möglichkeiten umgehen“, so der 1. Vorsitzende Dr. Detlef Göpfert. (he)
Die wichtigsten Hafenregeln in Kürze
Das Kontaktverbot und die Hygieneregeln sind einzuhalten.
Der Aufenthalt an Bord, im Hafen und auf dem Wasser ist nur allein, in Begleitung von im selben Haushalt lebenden Personen und einer weiteren Person gestattet.
An Land dürfen die Duschen nicht benutzt werden. Die Toiletten dürfen nur tagsüber geöffnet sein.
Es muss sichergestellt sein, dass die Besatzung im Infektionsfall binnen 24 Stunden wieder am Wohnort ist.
An- oder Abmelden ist weder im Heimat- noch im Gasthafen erforderlich.
Die Einreise nach Schleswig-Holstein zu touristischen Zwecken ist weiterhin untersagt, daher ist chartern weiterhin nicht möglich. (red)