

Grömitz/Grube/Dahme/Kellenhusen. Ab dem 1. April gelten in den Gemeinden Grömitz, Grube, Dahme und Kellenhusen wieder die erweiterten Ruhezeiten. Demnach sind morgens vor 8 Uhr und in der Zeit von 13 bis 15 Uhr sämtliche lärmintensiven Tätigkeiten (Hämmern et cetera) sowie der Betrieb von Maschinen (Rasenmäher, Laubbläser) verboten. Einzelheiten sind der Gemeindeverordnung zum Schutz vor schädlichen Einwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche oder sonstige Emissionen in den Gemeinden Grömitz, Grube, Dahme und Kellenhusen zu entnehmen. Diese ist auf der Website der Gemeindeverwaltung Grömitz unter www.groemitz.eu in der Rubrik „Satzungen“ zu finden. (red)