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Gesche Muchow

Geänderte Maskenpflicht an Schulen

Am Sitzplatz dürfen die Schülerinnen und Schüler ab sofort die Maske absetzen.

Am Sitzplatz dürfen die Schülerinnen und Schüler ab sofort die Maske absetzen.

Bild: Gesche Muchow

Kiel. Die Landesregierung hat die Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Damit entfällt ab dem 1. Novembder in Schulen die Maskenpflicht am Sitzplatz.
 
Seit mehr als eineinhalb Jahren gehörte die Mund-Nasen-Bedeckung zur Grundausstattung der schleswig-holsteinischen Schülerinnen und Schüler im Unterricht. Zumindest am Sitzplatz ist damit ab dem 1. November Schluss: Wie angekündigt hat die Landesregierung die Neufassung der Schulen-Coronaverordnung beschlossen. Damit wird die Maskenpflicht am Sitzplatz im Klassenraum aufgehoben. In Kiel informierte Bildungsministerin Karin Prien über die neuen Regelungen.
 
In fast allen Lebensbereichen seien die Einschränkungen weitestgehend aufgehoben worden, betonte Prien. Angesichts der aktuellen Lage habe die Landesregierung die Entscheidung getroffen, die Maskenpflicht einen weiteren Schritt zu lockern. Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sei ein Grundrechtseingriff, der verhältnismäßig sein und gut abgewogen werden müsse. Die Entscheidung sei nach der Rückkehr zum Präsenzunterricht der nächste wichtige Schritt, um in einen normalen Schulalltag zurückkehren zu können.
 
Vorsicht im Schulalltag
Ansonsten bleibe es an den Schulen bei den bewährten Hygienekonzepten, einer Maskenpflicht auf den Laufwegen und der bewährten Teststrategie mit zwei verpflichtenden Tests pro Woche, sagte die Ministerin. Sollte es innerhalb einer Lerngruppe zu einem Infektionsfall kommen, müssten sich alle Schülerinnen und Schüler, die in den vergangenen zwei Tagen mit dieser Person Unterricht gehabt hätten, fünf Tage lang täglich testen. Außerdem trete die Maskenpflicht für die ganze Klasse in einem solchen Fall sofort wieder in Kraft. „Damit haben wir ein zusätzliches Sicherheitsnetz eingezogen“, betonte die Ministerin.
 
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