

Grömitz. Die Zeit der langen Reden soll nach dem Willen der Gemeindevertreter vorbei sein. Fazit der Gemeindevertretung vom vergangenen Donnerstag: Mit dem Dünenpark soll es so bald wie möglich losgehen, denn eine Fertigstellung wird zum Saisonbeginn 2022 angestrebt.
So einigte man sich unter anderem darauf, die Promenadenmauer am Gelände des zukünftigen Dünenparks aus Kostengründen nur in Teilen abzureißen. Auch der Grundentwurf für die geplanten Shops und WC-Anlagen war Thema - hier will man von runden Formen zu den leichter zu errichtenden quadratischen Formen der Gebäude wechseln - ohne eine genaue Anzahl zu bestimmen. Bisher sind fünf Gebäude in der Planung.
Die kleine Seebrücke vor der Dünenpark-Fläche, die durch diverse Sturmschäden stark in Mitleidenschaft gezogen worden ist, soll erneuert werden. Damit sie in Zukunft besser vor der Kraft der Wellen geschützt ist, wird der Belag um 60 Zentimeter angehoben und die Brücke ein Geländer aus Stahl erhalten. Bisher liegt die Meerwassersaugleitung für die Grömitzer Welle samt Pumpe ebenfalls auf dem Gelände des zukünftigen Dünenparks (am alten Freibad). Diese soll nach dem Beschluss der Gemeindevertretung vor die Welle verlegt werden. Die Gesamtkosten der Maßnahme werden bei rund 314.000 Euro liegen.
Weiterhin sprach man sich einstimmig dafür aus, den sozial geförderten Wohnungsbau der Gemeinde im Bereich des Bebauungsplans Nr. 44.3 (auf Vorschlag der Firma Conplan - Projektberatung) zulasten des freien Mietanteils zu verdoppeln. Das Verhältnis kann nun bis zu 60 Prozent zu 40 Prozent betragen.
In den Mitteilungen berichtete Bürgermeister Mark Burmeister von einer weiterhin erfreulichen Entwicklung der Finanzen mit deutlichen Mehreinnahmen durch die Gewerbesteuer (plus 396.000 Euro) und einer Verbesserung des Haushalts um rund 440.000 Euro insgesamt.
Die Quote für den Glasfaserausbau in der Gemeinde Grömitz lasse mit bisher 45 Prozent aber weiterhin stark zu wünschen übrig. Hier hoffe die Gemeinde auf eine politische Lösung. Um doch noch einen Ausbau durch EU- und Bundesförderung zu erreichen, sei eine Quote von mindestens 60 Prozent notwendig. (ab)