Holzhaufen vor Oster- und Maifeuer umschichten
Eutin. Im Frühling, gerade zu Ostern oder am ersten Mai, ist
es Brauch, Schnittgut aus dem Garten und die alten Weihnachtsbäume in den
sogenannten Oster- oder Maifeuern zu verbrennen. Doch was den Menschen erfreut,
entwickelt sich für manche Tiere zu einer Tragödie. Die aufgeschichteten
Holzhaufen laden gerade dazu ein, hier Unterschlupf und Nistmöglichkeiten zu
suchen und auch zu finden. Die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Ostholstein
gibt für ein unbeschwertes Gemeinschaftserlebnis einige wichtige Hinweise im
Umgang mit den Traditionsfeuern:
Einige Tage vorher, spätestens jedoch am Vortag sollte der Holzhaufen einmal
umgesetzt werden, damit Vögel und Kleinsäuger, wie Igel, vertrieben werden.
Liegen zwischen dem Umsetzen und dem Entzünden des Feuers einige Tage, sollte an
abstehenden Ästen und Zweigen Flatterband angebracht werden, um Vögel von einem
neuen Nestbau abzuhalten.
Das Feuer selber sollte höchsten halbseitig und an der dem Wind zugewandten
Seite entzündet werden, damit mögliche Tiere noch eine Fluchtmöglichkeit
haben.
Es darf kein behandeltes Holz, Plastik oder Ähnliches mit verbrannt werden.
Mit dem Umsetzen des Holzhaufens können die Veranstalter auch erkennen, ob
Umweltfrevler den Holzhaufen für ihre illegale Abfallentsorgung nutzen
wollten.
Alle europäischen Vögel und Kleinsäuger sind nach dem Naturschutzrecht
geschützt. Deren Tötung kann somit als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden. „Bei
Beachtung dieser Regeln wird das Feuer zu einem unbeschwerten
Gemeinschaftserlebnis“, so Joachim Siebrecht, Leiter des Fachdienstes für
Naturschutz. (red)