Petra Remshardt

Kalkulation neuer Abfallgebühren verzögert sich - NAD GmbH & Co. KG widerspricht Auskunftsverlangen des Zweckverbands Ostholstein

Kalkulation neuer Abfallgebühren verzögert sich


NAD GmbH & Co. KG widerspricht Auskunftsverlangen des Zweckverbands Ostholstein

















Sierksdorf. Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) verschickt dieser Tage an alle Haushalte im Kreisgebiet ein Schreiben zum Thema Abfallgebührenbescheide. Darin informiert der ZVO seine Kunden, dass sie ihre Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2016 zu einem späteren Zeitpunkt erhalten werden. Alle Entsorgungsleistungen (Abfallabfuhr, Recyclinghöfe, Sperrmüll usw.) werden von der ZVO Entsorgung GmbH im Auftrag des ZVO aber selbstverständlich weiterhin wie gewohnt erbracht.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich geworden, da das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 10. September 2015 die Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Ostholstein für teilnichtig erklärt hat. Somit können die bei Kunden erbrachten Leistungen der hoheitlichen Abfallentsorgung gegenwärtig nicht abgerechnet werden.
Der Zweckverband Ostholstein ist als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber verpflichtet, nur rechtmäßige Gebühren zu erheben. Um eine rechtssichere Kalkulation neuer Abfallgebühren im Kreis Ostholstein erstellen zu können, ist der ZVO auf Zahlenmaterial angewiesen, das seine Tochtergesellschaft, die ZVO Entsorgung GmbH, liefern muss. Die vom ZVO angefragten Zahlen und Daten konnten von der ZVO Entsorgung GmbH – trotz vertraglicher Verpflichtungen – bislang nicht herausgegeben werden, da der Mitgesellschafter, die NAD GmbH & Co. KG, der Herausgabe der notwendigen Informationen an den Zweckverband Ostholstein wiederholt widersprochen hat. Die NAD GmbH & Co. KG vertritt den Standpunkt, dass die ZVO Entsorgung GmbH ungeachtet der Urteile des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ein Entsorgungsentgelt in unveränderter Höhe beanspruchen kann. Der ZVO bezweifelt diese Position angesichts der vom OVG erlassenen Urteile.
„Sehr gerne möchten wir unserer Verantwortung für die Mitarbeiter der gesamten Unternehmensgruppe, für unsere Kunden und die Region nachkommen und ein nachhaltig tragfähiges Konzept für die Abfallwirtschaft im Kreis Ostholstein erarbeiten“, erklärt ZVO-Verbandsvorsteherin Gesine Strohmeyer. „Dabei war die ZVO Entsorgung GmbH bislang stets ein kooperativer Partner. Wir sind darum bemüht, auf Grundlage umfassender Transparenz die Rechtmäßigkeit von Gebühren und Entsorgungsvergütungen sicherzustellen und hoffen, unseren Mitgesellschafter kurzfristig für diesen Weg gewinnen zu können.“ Falls insoweit keine Einigung erzielt werden sollte, wird sich der ZVO gerichtlich um die Erteilung der notwendigen Auskünfte zur Preisbildung bemühen. Das weitere Vorgehen des ZVO geschieht in enger Abstimmung mit seinen Aufsichtsbehörden. (red)


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