

Kalkulation neuer Abfallgebühren verzögert sich
NAD GmbH & Co. KG widerspricht Auskunftsverlangen des Zweckverbands
Ostholstein
Sierksdorf. Der Zweckverband Ostholstein (ZVO) verschickt dieser Tage an alle
Haushalte im Kreisgebiet ein Schreiben zum Thema Abfallgebührenbescheide. Darin
informiert der ZVO seine Kunden, dass sie ihre Abfallgebührenbescheide für das
Jahr 2016 zu einem späteren Zeitpunkt erhalten werden. Alle
Entsorgungsleistungen (Abfallabfuhr, Recyclinghöfe, Sperrmüll usw.) werden von
der ZVO Entsorgung GmbH im Auftrag des ZVO aber selbstverständlich weiterhin wie
gewohnt erbracht.
Diese Vorgehensweise ist erforderlich geworden, da das
Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) am 10. September 2015 die
Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Ostholstein für teilnichtig erklärt
hat. Somit können die bei Kunden erbrachten Leistungen der hoheitlichen
Abfallentsorgung gegenwärtig nicht abgerechnet werden.
Der Zweckverband Ostholstein ist als öffentlich-rechtlicher Auftraggeber
verpflichtet, nur rechtmäßige Gebühren zu erheben. Um eine rechtssichere
Kalkulation neuer Abfallgebühren im Kreis Ostholstein erstellen zu können, ist
der ZVO auf Zahlenmaterial angewiesen, das seine Tochtergesellschaft, die ZVO
Entsorgung GmbH, liefern muss. Die vom ZVO angefragten Zahlen und Daten konnten
von der ZVO Entsorgung GmbH – trotz vertraglicher Verpflichtungen – bislang
nicht herausgegeben werden, da der Mitgesellschafter, die NAD GmbH & Co. KG,
der Herausgabe der notwendigen Informationen an den Zweckverband Ostholstein
wiederholt widersprochen hat. Die NAD GmbH & Co. KG vertritt den Standpunkt,
dass die ZVO Entsorgung GmbH ungeachtet der Urteile des Schleswig-Holsteinischen
Oberverwaltungsgerichts ein Entsorgungsentgelt in unveränderter Höhe
beanspruchen kann. Der ZVO bezweifelt diese Position angesichts der vom OVG
erlassenen Urteile.
„Sehr gerne möchten wir unserer Verantwortung für die Mitarbeiter der
gesamten Unternehmensgruppe, für unsere Kunden und die Region nachkommen und ein
nachhaltig tragfähiges Konzept für die Abfallwirtschaft im Kreis Ostholstein
erarbeiten“, erklärt ZVO-Verbandsvorsteherin Gesine Strohmeyer. „Dabei war die
ZVO Entsorgung GmbH bislang stets ein kooperativer Partner. Wir sind darum
bemüht, auf Grundlage umfassender Transparenz die Rechtmäßigkeit von Gebühren
und Entsorgungsvergütungen sicherzustellen und hoffen, unseren Mitgesellschafter
kurzfristig für diesen Weg gewinnen zu können.“ Falls insoweit keine Einigung
erzielt werden sollte, wird sich der ZVO gerichtlich um die Erteilung der
notwendigen Auskünfte zur Preisbildung bemühen. Das weitere Vorgehen des ZVO
geschieht in enger Abstimmung mit seinen Aufsichtsbehörden. (red)