reporter Neustadt

Knick-, Hecken- und Baumpflege

Amt Lensahn. Knick-, Hecken- und Baumpflege an öffentlichen Straßen und Wegen in den Gemeinden Beschendorf, Damlos, Harmsdorf, Kabelhorst, Lensahn, Manhagen und Riepsdorf. Aus aktueller Veranlassung weist das Amt Lensahn darauf hin, dass durch üppigen Wuchs von Anpflanzungen vereinzelt Kreuzungsbereiche, Straßeneinmündungen (Sichtdreiecke) und Verkehrszeichen verdeckt werden beziehungsweise Anpflanzungen zu weit in das Lichtraumprofil von Straßen und Wegen hineinragen.

Das Amt Lensahn fordert alle Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte gemäß des Straßen- und Wegegesetzes auf, Anpflanzungen wie zum Beispiel Knicks, Hecken, Sträucher und Bäume an öffentlichen Straßen und Wegen zurückzuschneiden, soweit eine Gefährdung des Straßenverkehrs bereits gegeben oder zu erwarten ist.

Das sogenannte „Lichtraumprofil“, ist von allen Grundstückseigentümern einzuhalten, deren Grundstücke an öffentliche Straßen sowie Geh- und Radwege angrenzen: Der Pflanzenwuchs sollte bis zu einer Höhe von 2,30 Metern nicht über den Gehweg ragen (bei Radwegen ist eine Höhe von 2,50 Metern einzuhalten). Grenzt das Grundstück direkt an eine öffentliche Straße, dürfen die Pflanzen bis zu einer Höhe von 4 Metern nicht in die Straße hineinragen. Über die gesamte Fahrbahn muss ein Lichtraum von 4,5 Metern frei bleiben.

Die Grundstückseigentümer müssen auch Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlampen und Schildern so weit zurückschneiden, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen und die Schilder mühelos gelesen werden können.

Nach Bundesnaturschutzgesetz dürfen Bäume, Knicks, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze nur in der Zeit vom 1. Oktober des Jahres bis 28./29. Februar des nächsten Jahres abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden. (red)


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