Marco Gruemmer

Neue Benutzungs- und Gebührensatzung für städtische Kindertagesstätten - Moderate Erhöhung ab 1. August

Das Neustädter Rathaus.

Das Neustädter Rathaus.

Neustadt. 20 Tagesordnungspunkte, rund drei Stunden Sitzungszeit - das sind die nackten Zahlen zur jüngsten Sitzung der Neustädter Stadtverordnetenversammlung. Im Kern wurden dabei verschiedene Punkte auf den Weg gebracht.
 
Zunächst einmal gab Bürgermeisterin Dr. Tordis Batscheider bekannt, dass die Resolution der Stadtverordneten zum Schutz von Traditionsseglern (der reporter berichtete) bislang nur vom Kieler Wirtschaftsministerium beantwortet wurde, das hinter dem Anliegen der Stadt stehe. Bundesverkehrsminister Dobrindt habe noch nicht auf das Schreiben reagiert.
 
Verabschiedet wurde Anita Bludau. Sie war seit 2002 und damit über 15 Jahre als ehrenamtliche Schiedsfrau für die Stadt Neustadt im Einsatz. Bürgervorsteher Sönke Sela sprach ihr Dank und Anerkennung aus.
 
Benutzungs- und Gebührensatzung für städtische Kindergärten: Einstimmig votierten die Stadtverordneten für eine Erhöhung der Benutzungs- und Gebührensatzung der Stadt Neustadt für die städtischen Kindertagesstätten „Am Wasserturm“ und „Am Kaiserholz“. Die moderate Erhöhung tritt am 1. August in Kraft und gilt sowohl für Ü3-Betreuungsplätze als auch für U3-Krippenplätze. Die genauen Gebühren richten sich nach Dauer des Aufenthaltes und können in den genannten Einrichtungen erfragt werden. „Die Kindergärten sind unserer Stadt ein großes Anliegen und die Gebühren sind trotz der Erhöhung noch günstiger als überall anders in der Region. Unseren Haushalt wollen wir mit den Mehreinnahmen jedenfalls nicht sanieren“, erklärte Beatrix Spiegel als Vorsitzende des Ausschusses für gesellschaftliche Angelegenheiten.
 
Beschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges: Ebenso Einigkeit herrschte bei den Stadtverordneten, als es um die Beschaffung eines Wechselladerfahrzeuges für die Freiwillige Feuerwehr ging. Die Mittel in Höhe von 513.000 Euro wurden als außerplanmäßige Ausgabe bewilligt und sind im 1. Nachtragshaushalt 2017 als Verpflichtungsermächtigung für 2018 in den Vermögenshaushalt einzustellen. Dieser Vorgang sei notwendig, um den kurzfristigen Beschaffungsvorgang einleiten zu können.
 
Annahme einer Schenkung: Die Schenkung der Skulpturen des Künstlers Pierre Schumann (verstorben 2011) „Segel und Möwen“ und „Möwen“ an die Stadt Neustadt für den Kunstkilometer wurde einstimmig angenommen. Die beiden Figuren gehören von Beginn an zum Neustädter Kunstkilometer. Ihr Wert wurde 2005 auf rund 40.000 Euro je Skulptur geschätzt. Die Stadt zahlte bislang eine jährliche Leihgebühr von 750 Euro je Skulptur an den Künstler beziehungsweise seine Erben. Die Leihgebühr und die Pflege der 14 Skulpturen des Kunstkilometers wird zum Teil aus städtischen Mitteln, zum Großteil aus privaten Spenden finanziert. Nachdem Pierre Schumann verstorben ist, ist es der Erbengemeinschaft ein Anliegen, die Skulpturen weiterhin im öffentlichen Raum zu präsentieren.
 
Antrag der CDU-Fraktion auf die Durchführung von Jahrmärkten: Darin hieß es: „Nachdem die satzungsgemäß festgesetzten Jahrmärkte Frühjahr und Herbst sich zunehmend weniger Nachfrage erfreut haben, wurde eine Durchführung eines Jahrmarktes im Sommer 2017 vorgesehen, um festzustellen, ob sich die Nachfrage zu dieser Jahreszeit nachhaltiger darstellt. Die Durchführung der Veranstaltung wurde im Vorfeld durch die Verwaltung der Stadt Neustadt in Holstein gegen den Willen der Schausteller und trotz anderer Auffassung von großen Teilen der Selbstverwaltung abgesagt. Hier muss eine für die Zukunft tragfähige Lösung gefunden werden.“
 
„Jahrmärkte sind Orte des sozialen Miteinanders und gelebte Völkerverständigung. 14 Schausteller und zwei Fahrgeschäfte waren bereit, nach Neustadt zu kommen. Die Absage war extrem bürgerunfreundlich. Hier hat der Amtsschimmel kräftig gewiehert“, untermauerte Fraktionsvorsitzender Friedrich-Karl Kasten den Antrag.
 
Dem widersprach Bürgermeisterin Dr. Tordis Batscheider vehement. „Es gab 2010, 2011, 2011 und 2013 nur noch einen Jahrmarkt im Jahr, 2012 und 2016 gar keinen. Wir haben mit dem Lübecker Schaustellerverband Gespräche geführt für einen jährlichen Jahrmarkt von drei bis vier Tagen. Pfingsten 2015 waren es 16 Schausteller, die von miserablen Umsätzen sprachen. Für Juli 2017 hatten wir mit 17 Anmeldungen eine vergleichbare Beteilung und daraufhin die Handbremse gezogen. Auch die Verwaltung würde eine neue Lösung bevorzugen.“
 
Nun soll es neue Überlegungen geben und die Fraktionen begrüßten den Vorschlag, das Thema dem Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten zu übertragen und Stadtmarketing, Schausteller, TALB, Kinder- und Jugendparlament sowie Gewerbeverein mit ins Boot zu holen.
 
Kommunalwahl und Bürgermeisterwahl: Noch nicht abschließend geklärt werden konnte die Frage, ob die Kommunalwahl und die Bürgermeisterwahl 2018 an einem oder zwei verschieden Tagen durchgeführt werden sollen. Während CDU und Bündnis 90/Die Grünen für einen Wahltermin plädieren, favorisieren SPD und BGN zwei getrennte Wahlen. Beschlossen wurde, dass zwei getrennte Wahlausschüsse gebildet werden. (mg)


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