

Neustadt. Die Pflegeversicherung wird sich durch das Pflegestärkungsgesetz II
ab 01.01.2017 derart verändern, dass heute zwei Monate vor Beginn, viele
Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, ob und wie ihre bisherigen Leistungen
weiter gewährt werden.
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade, hinzu kommt, dass nunmehr der
Gesetzgeber die kognitiven Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz, bei einer
Prüfung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, mit einbezieht. Wie soll sich der
Bürger auf diesen Paradigmenwechsel einstellen, was muss er beachten und wie
sollen sich u.a. Heimbewohner verhalten, die dann aus dem System der
Pflegeversicherung herausfallen, weil sie nach den neuen
Bedürftigkeitsrichtlinien nicht mehr den gewohnten Zuschuss erhalten.
Diese und viele andere Fragen können Ihnen beantwortet werden, dazu lädt der
Seniorenbeirat der Stadt Neustadt am Dienstag, dem 15. November um 10 Uhr ins
Gemeindehaus I der ev.-luth. Kirchengemeinde, Kirchenstraße 7 ein.
Das Vorstandsmitglied des Landesseniorenrates Reinhard Vossgrau wird Ihnen im
Rahmen eines für alle nachvollziehbaren Vortrag über die Veränderungen, die sich
durch das Pflegestärkungsgesetz I und II ergeben haben oder noch ergeben werden,
ausführlich berichten.
Eine anschließend geführte Diskussion wird dazu beitragen, dass viele Ihrer
Fragen geklärt werden können. Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt freut sich
auf Ihren Besuch und auf eine lebhafte Diskussion. In der Pause wird Kaffee und
Kuchen gereicht. (red)