Daniela Grebien

Pflegeversicherung, was nun?

Neustadt. Die Pflegeversicherung wird sich durch das Pflegestärkungsgesetz II ab 01.01.2017 derart verändern, dass heute zwei Monate vor Beginn, viele Bürgerinnen und Bürger unsicher sind, ob und wie ihre bisherigen Leistungen weiter gewährt werden.
Aus Pflegestufen werden Pflegegrade, hinzu kommt, dass nunmehr der Gesetzgeber die kognitiven Erkrankungen, wie zum Beispiel Demenz, bei einer Prüfung, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, mit einbezieht. Wie soll sich der Bürger auf diesen Paradigmenwechsel einstellen, was muss er beachten und wie sollen sich u.a. Heimbewohner verhalten, die dann aus dem System der Pflegeversicherung herausfallen, weil sie nach den neuen Bedürftigkeitsrichtlinien nicht mehr den gewohnten Zuschuss erhalten.
Diese und viele andere Fragen können Ihnen beantwortet werden, dazu lädt der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt am Dienstag, dem 15. November um 10 Uhr ins Gemeindehaus I der ev.-luth. Kirchengemeinde, Kirchenstraße 7 ein.
Das Vorstandsmitglied des Landesseniorenrates Reinhard Vossgrau wird Ihnen im Rahmen eines für alle nachvollziehbaren Vortrag über die Veränderungen, die sich durch das Pflegestärkungsgesetz I und II ergeben haben oder noch ergeben werden, ausführlich berichten.
Eine anschließend geführte Diskussion wird dazu beitragen, dass viele Ihrer Fragen geklärt werden können. Der Seniorenbeirat der Stadt Neustadt freut sich auf Ihren Besuch und auf eine lebhafte Diskussion. In der Pause wird Kaffee und Kuchen gereicht. (red)


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