

Scharbeutz. Die Gemeinde Scharbeutz weist alle Eigentümer auf ihre Verkehrssicherungspflicht hin und bittet in diesem Zuge darum die Bäume, Hecken, Sträucher oder sonstigen Anpflanzungen auf dem eigenen Grundstück zu überprüfen und - sofern notwendig - so zurückzuschneiden, dass die erforderlichen Lichtraumprofile von 2,50 Meter über Geh- und Radwegen und 4,50 Meter über Fahrbahnen eingehalten werden.
Darüber hinaus weist die Gemeinde Scharbeutz aus gegebenem Anlass auf die Straßenreinigungspflichten der Grundstückseigentümer im Gemeindegebiet hin. Die Reinigungspflicht umfasst ebenfalls die anschließende Entsorgung der Verunreinigungen, wie zum Beispiel Laub, Sand oder sonstige Straßenabfälle. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass es verboten ist, Laub und sonstige Straßenabfälle von Gehwegen und sonstigen Nebenflächen auf Fahrbahnen zu kehren.
Für weitere Rückfragen stehen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes Frau Hesse und Herr Burow unter Tel. 04503/7709-302 und -301 zur Verfügung. (red)